Trauma-Experte: «Potenzierung des Horrors»
Die betroffenen Frauen erfuhren erst im Rahmen der Ermittlungen, was ihnen angetan wurde. Vier von ihnen treten im Prozess als Nebenklägerinnen auf. Bei einigen der Frauen war nach den Treffen teils ein komisches Gefühl zurückgeblieben, teils klagten sie über Schwindel und Übelkeit - eine Erinnerung an sexuelle Handlungen hatten sie jedoch nicht.
Der erfahrene Trauma-Experte Georg Pieper bezeichnet dies als eine «Potenzierung des Horrors». Jede Vergewaltigung stelle eine Traumatisierung dar, weil die Opfer - in der Regel Frauen - eine «absolute Hilflosig- und Machtlosigkeit», erlebten.
Für die Verarbeitung so einer Tat seien Erinnerungen wichtig. «Diese Frauen haben jedoch zunächst keine Bilder. Das ist für eine Therapie äußerst schwierig», sagte Pieper der Deutschen Presse-Agentur. «Denn diese setzt in der Regel an dem Punkt an, ganz genaue Erinnerungen hervorzurufen, um das Erlebte dann verarbeiten zu können.»
Dass die Opfer in den vorliegenden Fällen erst von der Polizei erfahren haben, was ihnen widerfahren ist, stelle die eigentliche Traumatisierung dar. «Diese Situation ist extrem belastend und bedarf aus meiner Sicht einer ganz besonderen psychologischen Betreuung.»
Als «Zeppelin 70» in Chats unterwegs
Ausgelöst wurden die Ermittlungen der Berliner Polizei durch einen Hinweis aus Niedersachsen. Der Angeklagte soll Chat-Partner eines Mannes dort gewesen sein, gegen den Anfang 2025 ermittelt wurde. Dieser soll sich an seiner Frau vergangen haben. Das erinnert an den weltweit bekanntgewordenen Fall der Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war.
Der Angeklagte soll in einschlägigen Chats als «Zeppelin 70» unterwegs gewesen sein. Dort soll er sich auch nach Möglichkeiten erkundigt haben, wie man Frauen betäuben kann, um sich dann an ihnen zu vergehen.
Kamera in Dauerbetrieb
Vor Gericht wirkte der 68-Jährige mit dichtem grau meliertem Haar im dunkelblauen Polo-Shirt ruhig, blickte meist abgewandt vom Publikum im Saal zur Richterbank.
Auch bei den zwei Durchsuchungen im Juni 2025 und März 2026 in seiner Wohnung sei er ruhig gewesen, schilderte der Ermittlungsführer der Polizei in Berlin vor Gericht. Es seien «sehr, sehr viele Datenträger» sichergestellt worden, sagte der 36-Jährige. Eine Kamera sei im Schlafzimmer festinstalliert gewesen in Richtung Bett und auf «24/7» in Betrieb gewesen. Die Polizisten stießen auf penibel geführte Unterlagen zu Aufnahmen.
Zudem seien Schlafmittel, Spritzen und Kanülen in Kisten und Koffern sichergestellt worden. Der Angeklagte habe dies seinerzeit mit einer Ausbildung zum Sanitäter und Schlafstörungen begründet, schilderte der Beamte.
Weitere Ermittlungen
Das Landgericht hat bislang bis zum 1. Oktober Verhandlungstage eingeplant. Der Prozess soll am 18. August fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft strebt nach eigenen Angaben neben der Verurteilung des Mannes auch eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nach einer Haftstrafe an.
Parallel zu dem Prozess laufen die Ermittlungen weiter: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es insgesamt 58 Betroffene gibt. Die Taten sollen bis ins Jahr 2010 zurückreichen. Manche Taten sind jedoch verjährt. Zehn mutmaßliche Opfer seien bislang nicht identifiziert worden, hieß es.