Druckartikel: Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel

Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel


Autor: dpa

, Mittwoch, 12. August 2026


Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.