Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer: Wann darf ich sie einschalten?
Autor: Felix Mock
Bamberg, Freitag, 17. Februar 2017
Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer stiften im Straßenverkehr oft Verwirrung. Etliche Menschen sind unsicher, wann sie eingeschaltet werden dürfen.
Die Nebelschlussleuchte bleibt ein Streitthema: Diesig, trist und grau - wenn Nebelschwaden über Franken liegen macht das nicht nur das morgendliche Aufstehen, sondern auch das Autofahren deutlich schwerer. Zumindest bei letzterem können Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer Abhilfe schaffen. Aber wann darf oder muss ich die Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer einschalten?
Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?
Besonders im Straßenverkehr stellt der Nebel eine echte Gefahr dar. Um die Verkehrssicherheit bei eingeschränkten Sichtverhältnissen zu verbessern, ist in den meisten Fahrzeugen eine Nebelschlussleuchte verbaut. Die Leuchte ist rund 40-mal stärker als die regulären Schlussleuchten."Die Nutzung der Nebelschlussleuchte ist nur erlaubt, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Beträgt sie mehr als 50 Meter, ist die Leuchte wegen der Blendgefahr zwingend auszuschalten", erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken. Als Hilfe bei der Abschätzung der Sichtweite können Leitpfosten am Straßenrand dienen, empfiehlt die Polizei. Auf Landstraßen und Autobahnen sind diese nämlich in der Regel alle 50 Meter angebracht.
Nebelschlussleuchte unnötig verwendet: Das droht den Autofahrern
Benutzt man die Nebelschlussleuchte, obwohl die Sicht mehr als 50 Meter beträgt, dann droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei einem Unfall in Folge der irregulär brennenden Leuchte seien es 25 beziehungsweise 35 Euro. Lässt der Fahrer die Nebelschlussleuchte trotz Nebels und weniger als 50 Metern Sicht aus, droht allerdings kein Bußgeld. Bei der Nutzung der Leuchte handelt es sich nämlich um eine Soll-Vorschrift, das Einschalten der Leuchte ist keine Pflicht.
Ist die Nutzung der Nebelschlussleuchte innerorts verboten?
Auf Nachfrage bestätigte das Polizeipräsidium Oberfranken, dass eingeschaltete Nebelscheinwerfer auch innerorts kein Problem seien: "Die Sichtverhältnisse sind bei Nebel innerorts genauso schlecht wie außerorts. Deshalb dürfen Nebelschlussleuchten auch innerhalb von Ortschaften eingeschaltet bleiben."
Wie schnell darf ich bei Nebel fahren?
Ist die Sichtweite geringer als 50 Meter, tritt allerdings auch noch eine zweite Regelung in Kraft. Denn dann kann man nicht nur die Nebelschlussleuchte einschalten, der Fahrer muss zudem noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde einhalten. Wenn die Sichtweite allerdings aufgrund von Regen oder Schnee weniger als 50 Meter beträgt, ist die Nutzung der Nebelschlussleuchte verboten. Klingt verwirrend, steht so aber in Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung. Um das Ganze zu vereinfachen: Wenn die Sicht durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt, darf der Fahrzeugführer die Nebelschlussleuchte einschalten, darf aber maximal 50 Kilometer pro Stunde fahren. Wenn die Sicht durch Regen oder Schneefall weniger als 50 Meter beträgt, darf die Nebelschlussleuchte nicht eingeschaltet werden, die maximale Geschwindigkeit beträgt dann aber ebenfalls maximal 50 Kilometer pro Stunde.