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Mehr Unterhalt für Kinder: "Düsseldorfer Tabelle" korrigiert


Autor: Irmtraud Fenn-Nebel

Bamberg, Dienstag, 04. August 2015

Seit 1. August 2015 müssen Unterhaltspflichtige mehr Geld für ihre Kinder zahlen. Gemäß der neuen "Düsseldorfer Tabelle" steigen die Beträge im Durchschnitt um 3,3 Prozent.
Foto: Matthias Hiekel/dpa


Der 1. August war nicht nur der Stichtag für eine Erhöhung des Kindergeldes, auch die "Düsseldorfer Tabelle" für den Kindesunterhalt wurde nach oben korrigiert. Unterhaltspflichtige müssen im Durchschnitt jetzt 3,3 Prozent mehr für ihre Kinder zahlen.

Mit der neuen Ausgabe der Düsseldorfer Tabelle werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern erhöht. Grundlage ist der Beschluss des Bundestages vom 22. Juli, den steuerlichen Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld und den Kinderzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2015 anzuheben.

Der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres steigt von bisher 317 auf 328 Euro im Monat. Für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr werden 376 (bisher: 364) Euro zugrunde gelegt, für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sollen monatlich statt 426 jetzt 440 Euro gezahlt werden. Für Kinder ab dem 18. Lebensjahr steigt der Satz von 488 auf 504 Euro.

Zuvor wurde der Kinderfreibetrag angehoben: von bisher 4368 Euro um 144 Euro auf 4512 Euro. Der Kinderfreibetrag definiert das von einer Besteuerung ausgenommene Existenzminimum. Voraussichtlich zum 1. Januar 2016 werden die Bedarfsätze weiter angehoben und soll der steuerliche Kinderfreibetrag von 4512 auf 4608 Euro steigen. Durch die Anhebung des Kinderfreibetrags ergeben sich die höheren Unterhaltssätze für die Kinder. Der erhöhte Freibetrag gilt seit Januar 2015, jedoch wurde das entsprechende Gesetz erst zum 22. Juli verkündet. Deshalb konnte die Düsseldorfer Tabelle erst zum 1. August verändert werden; sie gilt nicxht rückwirkend.

Die Düsseldorfer Tabelle gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor. Sie ist nach Alter des Kindes und Nettoeinkommen gegliedert und legt fest, wieviel Unterhalt für ein Kind gezahlt werden muss. An der Berechnung sind Fachleute aller 24 Oberlandesgerichte in Deutschland beteiligt, auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages ist einbezogen. Veröffentlicht wird die Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf.