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Leser fragen, Experten antworten: So hilft der Staat bei der Finanzierung der eigenen vier Wände


Autor: Irmtraud Fenn-Nebel

Bamberg, Dienstag, 11. Dezember 2018

Bei unserem Leser-Experten-Forum bekamen Interessenten Antworten auf alle Fragen zum richtigen Mix aus Eigen- und Fremdkapital.
Mit der richtigen Finanzierung und Geld vom Staat wird die Finanzierung des Eigenheims leichter möglich.  Foto: Archiv


Wer ein Haus bauen möchte, braucht neben vielen anderen Dingen zuerst eines: Geld. Das kann man derzeit zu günstigen Zinsen leihen, soviel ist klar. Was aber nicht jeder weiß: Es gibt auch staatliche Fördermittel. Das Thema wirft viele Fragen auf, wie die große Resonanz auf eine Telefonaktion dieser Zeitung zeigte: Gut zwei Stunden lang liefen bei unseren Experten die Drähte heiß.

Rede und Antwort standen unseren Leser zwei Experten: Daniel Wazanini (Verband der Privaten Bausparkassen) und Michael C. Fritsche (Verband Privater Bauherren). Sie kennen das Thema Baufinanzierung aus ihrer täglichen Arbeit und haben wertvolle Tipps, wie die Kosten für die eigenen vier Wände durch staatliche Fördermittel sinnvoll ergänzt werden können.

Im Folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Bausparkasse hat mir mit dem Jahreskontoauszug den Hinweis geschickt, dass ich außer der Wohnungsbauprämie auch Arbeitnehmersparzulage erhalten kann, sofern die Einkommensobergrenze nicht überschritten wird. Wie ist dies gemeint?

Sofern Sie bzw. Ihr Ehepartner berufstätig sind und Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Geldanlage nach dem aktuellen Vermögensbildungsgesetz beantragen, können Sie für bis zu 39,88 Euro monatlich einen Fördersatz von neun Prozent im Jahr erhalten, sofern Sie diesen Betrag auf einem Bausparkonto anlegen und die Einkommensobergrenze von

35 800 Euro nicht überschreiten.

Wir möchten ein Haus kaufen und haben auch schon eine größere Summe Eigenkapital gespart. Wie viel von diesem Eigenkapital sollen wir derzeit bei dem niedrigen Zinsniveau einsetzen?

Sie sollten zwischen 20 bis 30 Prozent Eigenkapital, bezogen auf den Kaufpreis der Immobilie, einsetzen. Berücksichtigt werden müssen aber auch die so genannten Nebenkosten wie Maklerprovision, Notargebühren und Grunderwerbsteuer. Je mehr Eigenkapital Sie darüber hinaus einsetzen können, desto günstiger kann auch die Zinskondition für das Darlehen werden.

Wieviel Förderung bekomme ich mit zwei Kindern durch das Baukindergeld? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Eine Familie mit mindestens einem Kind bis 18 Jahren, das Kindergeld oder einen Freibetrag erhält, kann Baukindergeld beantragen, sofern es zum Zeitpunkt der Antragstellung kein weiteres Wohneigentum gibt und das Haushaltseinkommen nicht 75 000 Euro, plus 15 000 Euro pro Kind, übersteigt. Das Baukindergeld ist ein Zuschuss in Höhe von 1200 Euro pro Kind und wird zehn Jahre lang ausgezahlt.

Die Bausparkasse hat mir mit dem Jahreskontoauszug den Hinweis geschickt, dass ich außer der Wohnungsbauprämie auch Arbeitnehmersparzulage erhalten kann, sofern die Einkommensobergrenze nicht überschritten wird. Wie ist dies gemeint?

Sofern Sie bzw. Ihr Ehepartner berufstätig sind und Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Geldanlage nach dem aktuellen Vermögensbildungsgesetz beantragen, können Sie für bis zu 39,88 Euro monatlich einen Fördersatz von neun Prozent im Jahr erhalten, sofern Sie diesen Betrag auf einem Bausparkonto anlegen und die Einkommensobergrenze von

35 800 Euro nicht überschreiten.

Können wir unseren Bausparvertrag für die energetische Modernisierung unseres Hauses verwenden?

Ja. Das Bauspardarlehen ist ausgerichtet auf die "wohnwirtschaftliche Verwendung". Das heißt, Sie können das Darlehen, das Sie aus Ihrem Bausparvertrag beanspruchen, für praktisch alles, was mit Bauen, Kaufen und Modernisieren oder Renovieren zu tun hat, verwenden.

Ich plane in absehbarer Zeit ein Wohnhaus zur eigenen Nutzung zu erwerben. Nun wurde mir empfohlen zur Eigenkapitalbildung einen Bausparvertrag mit Riesterförderung abzuschließen. Ist dies sinnvoll?

Grundsätzlich hängt auch die Eigenkapitalbildung von Ihren persönlichen Umständen und Wünschen ab. Nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es machbar. Ferner erhalten Sie zum Beispiel zusätzlich zur Wohnungsbauprämie die Riester-Förderung. Aber auch wenn Sie keine Wohnungsprämie erhalten würden, wird der Wohn-Riester-Vertrag gefördert. Das bedeutet, Ihr Eigenkapital wächst durch die Riesterförderung grundsätzlich schneller und Sie können von der Bausparkasse später ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Wie kann ich prüfen, ob ich mir die Finanzierung wirklich leisten kann?

Die Kreditinstitute haben Formblätter, in die Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben eintragen können, um festzustellen, welcher Betrag für Ihre Finanzierung übrig bleiben würde. Überschlägig können Sie auch Ihre aktuellen Sparraten und die Miete abzüglich Nebenkosten ansetzen. Denken Sie aber bitte daran, dass die Betriebskosten im eigenen Haus oder in einer Eigentumswohnung höher sind, als wenn Sie zur Miete wohnen, und schnell einmal ungeplante Kosten anfallen.

Wie sollte eine übliche Baufinanzierung aussehen?

Als Faustformel gilt folgender Finanzierungsmix: 20 bis 30 Prozent Eigenkapital. 50 bis 60 Prozent klassisches Hypothekendarlehen, so sichert man sich günstige Konditionen in dem Bereich, der im Grundbuch erstrangig abgesichert ist. Und 20 bis 30 Prozent Bauspardarlehen, für günstige Konditionen auch im nachrangig abgesicherten Bereich. Da die wenigstens Kreditnehmer 50 Prozent Eigenkapital haben, kommen sie automatisch in diesen nachrangigen Bereich. Dann aber gilt nicht mehr die Erst-Rang-Kondition, die einem beim schnellen Blick auf Zinstabellen ins Auge springt.

Wer profitiert von der Wohnungsbauprämie?

Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat jeder Sparer ab 16 Jahren, der mindestens einen Betrag in Höhe von 50 Euro pro Jahr für seinen Bausparvertrag spart. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf allerdings einen Betrag von 25 600 Euro als Single und 51 200 als Ehepaar nicht übersteigen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten.

Wann erhalte ich meine Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Wohnungsbauprämie liegt bei Ihrem Finanzamt auf einem separaten Konto. Sie wird automatisch nach sieben Jahren ab Vertragsbeginn auf Ihr Bausparkonto überwiesen. Bei einer Zuteilung mit wohnwirtschaftlicher Verwendung wird Ihnen die Wohnungsbauprämie schon eher ausgezahlt.

Auf eine normale Riesterrente muss ich doch im Alter Steuern zahlen. Und beim Wohn-Riester?

Hier verlangt das Finanzamt die Steuern nicht auf die Einnahmen aus einer Rente, sondern auf das so genannte Wohnförderkonto: Die Bank verbucht alle geförderten Beträge und Tilgungsleistungen auf einem Wohnförderkonto. Dann wird so gerechnet, als verzinse sich dieses Geld bis zum Rentenbeginn mit zwei Prozent im Jahr. Ab Rentenbeginn ist der Kontostand in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr zu versteuern. Oder der Eigentümer zahlt die Steuern sofort ab Renteneintritt, dann aber auf einen um 30 Prozent gekürzten Betrag.

Ist einzuschätzen, was eine energetische Grundsanierung durchschnittlich kostet?

Ein Beispiel: Für den Austausch eines alten Heizkessels gegen ein effizientes Brennwertgerät, mit Installation einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und gleichzeitiger Fassadendämmung, sollte man ca. 30 000 Euro einkalkulieren. Viele Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden jedoch von Bund und Ländern gefördert.

Wie kann ich KfW-Zuschüsse beantragen?

Zum Beispiel online direkt bei der KfW oder über Ihre Hausbank oder Bausparkasse.

Wäre es nicht vorteilhaft, anstehende Reparaturen mit einem altersgerechtem Umbau zu verbinden?

Haben Sie einmal die Handwerker im Haus, möchten Sie sicher nicht absehbar wieder vorn vorne anfangen. Bedenken Sie auch die Planung und Finanzierung. Beides bedeutet ebenfalls Aufwand. Zudem gibt es verschiedene KfW-Förderprogramme, die sie koppeln können: Die altersgerechte und energetische Sanierung wie auch den Einbruchschutz. Ein KfW-Antrag erfolgt über Hausbank oder Bausparkasse.

Wir zahlen seit drei Jahren für unseren 13-jährigen Enkel auf einen Bausparvertrag ein. Wer erhält denn die Bausparprämie?

Da das Bausparkonto auf Ihren Namen lautet und Sie das Geld einzahlen, steht die Wohnungsbauprämie Ihnen zu. Ihr Enkel hätte Anspruch auf eine "eigene" Wohnungsbauprämie in dem Jahr, in dem er 16 Jahre alt wird. Voraussetzung: Er ist Vertragsinhaber.

Welche Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert?

Hierzu zählen einbruchhemmende Haustüren, Nachrüstungen für Tür- und Fensterschlösser, Gitter, Rollläden, baugebundene Assistenzsysteme wie Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder und Not- bzw. Rufsysteme.

Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für altersgerechte Sanierung plus Einbruchschutz?

Es gibt bis zu 6250 Euro Zuschuss für Maßnahmen der Barrierereduzierung und bis zu 1500 Euro für Maßnahmen des Einbruchschutzes, jeweils pro Wohneinheit.

Wir haben Anfang 2008 ein Wohnhaus erworben und zur späteren, teilweisen Umschuldung einen Bausparvertrag mit Riesterförderung abgeschlossen. Wir haben zwei Kinder, vier und sieben Jahre alt. Ist die geplante Vorgehensweise sinnvoll und machbar?

Grundsätzlich ist der spätere Finanzierungsverlauf in dieser Form möglich. Die Finanzverwaltung hat seit August 2010 die Möglichkeiten zur Umschuldung von bestehenden Anschaffungs- oder Herstellungsdarlehen einer selbst genutzten Immobilie über Wohn-Riester erweitert. Da Sie nach dem 31.12.2007 gekauft haben, ist die grundsätzliche Voraussetzung geschaffen. Es ist zu empfehlen, den Finanzierungsverlauf regelmäßig zu prüfen, am besten mit Ihrem Finanzierungsinstitut bzw. Berater.

Kann ich als Mieter meine Wohnung energetisch sanieren und dafür Fördergelder in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich ist dies in Form eines zinsgünstigen KfW-Kredits möglich. Sie sollten dies aber zuvor mit Ihrem Vermieter abstimmen, um rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite zu sein.

Unterliegen KfW-Förderungen der Steuer?

Nein.

Was ist beim Wohn-Riester steuerlich zu beachten?

Hier gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, also im Rentenalter.

Unterliegt der Verkaufserlös vom geförderten Eigenheim der Abgeltungssteuer?

Nein. Rein privat genutzte Eigenheime unterliegen keiner Ertragsbesteuerung.