Urteil gefallen: Diesel-Fahrverbote in Städten generell zulässig
Autor: Redaktion
Berlin, Dienstag, 27. Februar 2018
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag entschieden: Fahrverbote für Diesel-Autos in Städten sind in Zukunft grundsätzlich zulässig.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag sein Urteil verkündet: Diesel-Fahrverbote sind in Städten nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.
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Vor allem seit dem Skandal, als rauskam, dass wesentlich mehr Abgase ausgetoßen werden, als bisher bekannt. Wie in Zukunft mit der Thematik umgegangen wird, ist nun geregelt worden.
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällt Urteil
Mittlerweile haben schon 37 deutsche Städte ihren Grenzwert hinsichtlich der Abgase von Autos überschritten, was zeigt, dass eine neue Lösung für die Problematik, dringend benötigt wird. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil gesprochen.