Krankenversicherung: Besser privat oder gesetzlich? Fragen Sie unsere Experten am 23. April
Autor: Irmtraud Fenn-Nebel
Bamberg, Mittwoch, 22. April 2020
Die Corona-Krise hinterlässt auch Spuren bei den Krankenkassen. Was ist jetzt für gesetzlich und privat Versicherte zu beachten? Am Donnerstag , 23. April, gibt's von 16 bis 18 Uhr Tipps von zwei Experten.
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind in vielen Bereichen noch deutlich spürbar. Einer von vielen Punkten ist beispielsweise die Krankenversicherung. So mancher Selbstständige, aber auch Angestellte und privat Versicherte sind vielleicht in Zahlungsschwierigkeiten gekommen. Was in einem solchen Fall zu tun ist, erfahren Betroffene und Interessenten bei einer kostenlosen Telefonaktion dieser Zeitung. Auch alle anderen Fragen zum Thema Krankenversicherung werden von zwei Experten beantwortet.
Unsere Experten sind am 23. April von 16 bis 18 Uhr wie folgt erreichbar:
Jürgen Stark vom Verband der privaten Krankenversicherung ist am Donnerstag, 23. April von 16 bis 18 Uhr unter der Durchwahl 0951/188-221 für unsere Leser erreichbar.
Hubert Carl von der AOK Bayern steht am Donnerstag, 23. April, von 16 bis 18 Uhr für alle Fragen unserer Leser unter Tel. 0951/188-226 zur Verfügung.
Die beiden Experten sind täglich mit den Problemen befasst, die viele Menschen jetzt umtreiben: Selbstständige beispielsweise, die durch die Corona-Krise erhebliche wirtschaftliche Einbußen zu verkraften haben. Trotz verschiedener staatlicher Hilfsprogramme ist die Unsicherheit groß.
Und unabhängig von der aktuellen Situation haben auch Neuregelungen wie die zum Kassenbeitrag auf Betriebsrenten einen nicht unerheblichen Einfluss auf den privaten Geldbeutel.
Fragen über Fragen ...
Carl und Stark nennen beispielhaft viele Fragen, die ihnen derzeit von Versicherten gestellt werden: Wie kann ich als gesetzlich versicherter Selbstständiger den Kassenbeitrag reduzieren? Muss dann trotzdem noch ein Mindestbeitrag gezahlt werden? Was wird aus meiner privaten Krankenversicherung, wenn ich mein Geschäft aufgeben muss?