An der Tür eines Cafés in Stuttgart hängt ein Zettel mit klarer Aussage: Menschen mit Jogginghose sind nicht erwünscht, außer...
Wie inFranken.de berichtete, sagt das Stuttgarter Café "Le Théâtre" "No to Sweatpants" - Nein zu Jogginghosen. Der Betreiber vergleicht sein Lokal mit einer Diskothek ("Das macht man ja auch in der Disco") und besteht auf sein Recht, jemandem aufgrund seiner Kleidung den Zutritt zu verweigern. Soso.
Zunächst: Der Wirt besitzt das Hausrecht und somit kann er entscheiden, ob jemand in seinem Lokal oder Café verweilen darf oder nicht. Im Zweifel kann er einen Platzverweis aussprechen - etwa wenn sich ein Gast unsittlich verhält.
Der kleine aber feine Unterschied zur Jogginghose ist jedoch: Geht es dem Wirt um die Jogginghose als Kleidungsstück an sich, kann er sich auf sein Hausrecht berufen und beurteilt das Tragen der "Sweatpants" als unsittlich. "Le Theatre"-Chef Stefan Gauß jedoch macht eine Ausnahme: "Wenn es stylish aussieht, ist es was anderes."
Machen Kleider Leute?
Kurz und knapp: Nicht die Jogginghose zählt, sondern der Mensch, der darin steckt. Und das ist schlichtweg Diskriminierung. Eine Jogginghose, die auf einen geringen sozioökonomischen Status hinweisen könnte, ist für den Wirt scheinbar Indikator genug, um Gäste abzuweisen. Das ist diskriminierend.