Kindergeld - ab 2016 nur noch mit Steuer-Identifikationsnummer
Autor: Io Görz
Berlin, Dienstag, 10. November 2015
Anspruch auf Kindergeld hat man ab Januar 2016 nur noch, wenn der zuständigen Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern von Eltern und Kind vorliegen.
Kindergeld für erwachsene Kinder: So bekommen Eltern die Familienleistung
Was ändert sich konkret beim Kindergeld ab 2016?
Der zuständigen Familienkasse müssen zwei Steuer-Identifikationsnummern vorliegen: Die Nummer des Kindes und die Nummer des Elternteils, der Kindergeld bezieht oder den Antrag dazu stellt.
Bis wann muss ich die Steuer-Identifikationsnummer angeben?
Bei Neuanträgen für Kindergeld müssen die Steuer-Identifikationsnummern direkt mit angegeben werden. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen die Steuer-Identifikationsnummern im Lauf des Jahres 2016 nachreichen.Man muss allerdings nicht in Panik verfallen, denn die Familienkassen schreiben Eltern an, von denen entsprechende Angaben zu Steuer-Identifikationsnummern noch fehlen. Für die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummern genügt ein formloser Brief.
Was passiert, wenn ich die Steuernummern nicht melde?
Übermitteln Eltern ihre Steuer-Identifikationsnummern nicht der Familienkasse, sind damit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kindergeldbezug nicht erfüllt. Das heißt im Klartext: Zum Ende des Jahres 2016 wird die Zahlung eingestellt und die ausbezahlten Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2016 zurückgefordert.Die Agentur für Arbeit teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die Kindergeldzahlung zum 1. Januar nicht eingestellt wird.