Kindergeld 2016: Steuer-Id muss nicht gemeldet werden
Autor: Lena Stich
Berlin, Donnerstag, 12. November 2015
Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, ist die Steuer-Identifikationsnummer nötig. Diese muss allerdings vorerst nicht an die Familienkasse gemeldet werden.
Kindergeld für erwachsene Kinder: So bekommen Eltern die Familienleistung
Woher hat die Familienkasse meine Steuer-Identifikationsnummer?
Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor.
Was muss ich tun, wenn meine Steuer-Identifikationsnummer noch nicht vorliegt?
Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von der zuständigen Familienkasse kontaktiert. Das Kindergeld wird 2016 auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer gezahlt.Alle Infos über die Steuer-Identifikationsnummer, wann man sie bekommt und wie man sie findet, gibt es in diesem Artikel über das Kindergeld 2016.