Kfz-Versicherung: Mit unseren Tipps fahren Sie sicher und günstig
Autor: Irmtraud Fenn-Nebel
Bamberg, Donnerstag, 21. November 2019
Zwei Experten gaben unseren Lesern Tipps zu besseren Vertragskonditionen und zum Wechsel der Autoversicherung.
Es macht schon einen Unterschied, ob die Autoversicherung 291 oder 1012 Euro kostet: Tatsächlich gibt es solche Preisunterschiede, wie ein aktueller Vergleich der Stiftung Warentest zeigt. Worauf bei einem Wechsel der Versicherung zu achten ist oder wie man vielleicht beim eigenen Anbieter sparen kann, erklärten zwei Experten unseren Lesern bei einer Telefonaktion.
Das Interesse war groß: Holger Brendel, Versicherungsexperte der HUK-Coburg, und Jürgen Rohm, Versicherungsexperte des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute, standen zwei Stunden lang pausenlos Rede und Antwort. Im Folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen.
Welche Fristen muss ich bei einem Wechsel einhalten? Bei den meisten Kunden kann ein Wechsel zum 1. Januar erfolgen, wobei die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein muss. Teilweise haben Versicherer aber auch einen unterjährigen Ablauf. Hierbei ist die Kündigungsfrist von einem Monat zu beachten. Eine formlose Kündigung genügt, wobei Unterschrift, Vertragsnummer, Kfz-Kennzeichen, Datum und Termin, zum dem die Kündigung greifen soll, zu nennen sind. Zudem sollte eine Kündigungsbestätigung angefordert werden. Idealerweise wird der Brief per Einschreiben abgeschickt.
Ich habe den Versicherer gewechselt und wurde mit einem Beitragssatz von 70 Prozent eingestuft, obwohl ich vorher 65 Prozent und keinen Unfall hatte. Bei einem Wechsel des Versicherers wird nicht der Beitragssatz an den neuen Versicherer weitergegeben, sondern die Schadenfreiheitsklassen, also die schadenfrei gefahrenen Jahre und eventuell angefallenen Schäden. Die Beitragssätze bei den einzelnen Versicherern sind nicht einheitlich.
Was ist unter einem Rabattschutz zu verstehen? Hier wird der Versicherte trotz eines gemeldeten Schadenfalls nicht in der Schadensfreiheitsrabatt-Klasse zurückgestuft. Er bleibt in der gleichen Schadenfreiheitsklasse wie das Jahr zuvor. Dies gilt aber meist nur im Rahmen des bestehenden Vertrags und nicht bei Wechsel zu einem anderen Anbieter.
Ich hatte einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall. Kann ich durch den Wechsel der Versicherung einer Höherstufung entgehen? Nein. Bei einem Wechsel erfolgt grundsätzlich eine Meldung an die neue Versicherung. Es sei denn, Sie zahlen den Schaden selbst. Eine Versicherung hat mir einen günstigeren Basistarif angeboten. Was ist das? Hier ist Vorsicht geboten. Denn bei solchen Tarifen sind oft bestimmte Leistungen, zum Beispiel Marderbiss, Kollisionsschäden mit Tieren oder die Dauer der Neuwertentschädigung bei Totalschäden, nicht oder weniger umfangreich versichert. Häufig werden auch die Fälle der "groben Fahrlässigkeit" wie Schäden durch Rotlichtverstöße von der Haftung ausgeschlossen.
Ich bin noch Fahranfängerin. Kann ich mein Auto auf meine Eltern anmelden? Ja. Wenn Ihre Eltern in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft sind, lohnt es sich meist, das Fahrzeug auf Ihren Vater oder Ihre Mutter zuzulassen. Dabei hängt die Einstufung der Schadensfreiheitsklasse davon ab, ob das Fahrzeug als Erst- oder als Zweitfahrzeug angemeldet wird. Die schadenfreie Zeit kann später unter gewissen Voraussetzungen für Ihren eigenen Vertrag angerechnet werden.