Gute Nachrichten für Nutzer von Netflix, Sky und Co: Wunschfilme bald auch im Urlaubsland
Autor: Redaktion
Brüssel, Donnerstag, 18. Mai 2017
Die EU schafft das sogenannte Geoblocking ab. Ab Anfang 2018 kann man Streamingdienste wie Netflix und Sky im Ausland genauso nutzen können wie daheim.
Das Bundesliga-Abo im Bezahlfernsehen auch im Urlaub nutzen, das Abonnement der Film-Datenbank sogar am Strand abrufen - all das war in Europa bisher kaum oder gar nicht möglich. Auf dem Bildschirm erschien nicht selten die Fehlermeldung: "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar." Denn das Urheberrecht endet an den Grenzen. Ab 2018 fallen diese Beschränkungen weg. Das hat das Europäische Parlament am Donnerstag beschlossen. Wird Europa jetzt zum uneingeschränkten Medienparadies? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Neuregelung.
1. Welche Online-Inhalte sind denn künftig in ganz Europa nutzbar?
Es geht um bezahlte Abonnements von Filmen und Videos oder Musik - also Angebote, wie sie von Netflix, Maxdome, Amazon prime oder iTunes angeboten werden. Auch Kunden von Pay-TV-Anbietern wie Sky profitieren von den neuen Möglichkeiten. Ausgeklammert sind lediglich die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender und ihrer Medien-Datenbanken. Den "Tatort" wird man am Strand von Mallorca auch künftig nicht sehen können.
Die neuen Regeln ermöglichen neben den Bezahldiensten theoretisch allen Fernsehsendern, ihre kostenlosen Mediatheken im EU-Ausland zugänglich zu machen. Allerdings trifft auch sie die Pflicht, das Wohnsitzland des Nutzers zu prüfen. Dafür werden ihnen aber in der Regel die nötigen Daten fehlen. "Für unsere freie Mediathek wird sich deshalb erst einmal nichts ändern", sagt Matthias Bohlig von ProSiebenSat1.
2. Welchen Sinn haben diese Beschränkungen?
Im Hintergrund steht das Urheberrecht. Die Lizenzen für Filme und Produktionen müssen für jedes Land extra erworben werden. Das ist ein großes Geschäft. Deshalb haben auch große Marktteilnehmer wie die Hollywood-Studios die Verordnung massiv bekämpft. Nun benutzt man einen Kniff, den das Netz möglich macht: Die Bindung an das Heimatland wird aufgehoben, der Vertrag darf somit auch im EU-Ausland genutzt werden.
3. Wie können die Anbieter das feststellen?
Die meisten Unternehmen nutzen das sogenannte Geoblocking-Verfahren. Aus der IP-Adresse des Computers, die bei der Einwahl ins Internet vergeben wird, lässt sich erkennen, wo sich der Nutzer aufhält. Derzeit können Angebote gestoppt werden, wenn sich der User nicht im eigenen Land, für das er ein Abonnement angeschlossen hat, bewegt. Künftig dürfen die Anbieter zum Beispiel über die Telefonrechnung, die Steuererklärung, den Ausweis oder die IP-Adresse verifizieren, ob der Verbraucher zu Hause ein Abonnement abgeschlossen und bezahlt hat und somit berechtigt ist, auf das Angebot zuzugreifen. Um Bewegungsprofile zu verhindern, dürfen aber nur zwei dieser Möglichkeiten genutzt werden.
4. Ist das Angebot möglicherweise eingeschränkt?
Die Verordnung schreibt ausdrücklich vor, dass alle Inhalte aus der Heimat ohne Zusatzkosten und ohne Qualitätsverlust nutzbar sein müssen. Das heißt übrigens auch, dass beispielsweise ein iTunes-Kunde im Ausland auf die Musik und Filme zurückgreifen kann, die ihm zu Hause zustehen - obwohl der Apple-Dienst im Aufenthaltsland möglicherweise eine andere Produktpalette verbreitet.
5. Was heißt denn "vorübergehender" Auslandsaufenthalt?
Das ist tatsächlich Auslegungssache. Ein mehrwöchiger Urlaub gehört ganz sicher dazu. Möglicherweise auch ein längerer Auslandsaufenthalt zum Studium. Aber wer beispielsweise als Rentner seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt, wird nicht dauerhaft das Angebot seines früheren Heimatlandes ohne Zusatzkosten nutzen dürfen.
6. Warum bleiben die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender außen vor?
Auch dabei geht es um die Urheberrechte für alle Beteiligten. Da die Struktur der TV-Sender anders ist als beim Bezahl-Fernsehen, soll deren Verbreitung außerhalb der eigenen Grenzen in einer gesonderten Verordnung geregelt werden, die gerade entsteht.
7. Sind die Anbieter denn bereit oder blockieren Sie die Neuregelung?
Die Betreiber der Streaming-Dienste haben sich durchweg positiv geäußert und wollen die Vorgaben der Europäischen Union so schnell wie möglich umsetzen. Das müssen sie auch, denn die Neuregelungen treten 2018 in Kraft. Detlef Drewes mit dpa