Elterngeld: So viel bekommt man, so kann man es beantragen
Autor: Io Görz
Bamberg, Freitag, 08. Januar 2016
Das Elterngeld ist eine Leistung für Väter und Mütter, die nach der Geburt eine Babypause einlegen wollen. Wo man es beantragen kann, wie viel man bekommt und worauf man achten sollte, lesen Sie im Artikel.
Seit 2007 gibt es das Elterngeld - eine Leistung, mit der Väter und Mütter unterstützt werden sollen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes nicht voll oder gar nicht erwerbstätig sein möchten. So soll ermöglicht werden, dass sich Eltern in den ersten Monaten vorrangig um ihr Kind kümmern können.
Wer bekommt Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen oder erziehen. Das Kind muss im Haushalt der Eltern leben. Anspruch haben nur Antragsteller, die nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Elternpaare, die im Jahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro haben, haben keinen Anspruch auf die Familienleistung.
So berechnet sich das Elterngeld
Die Höhe des Elterngelds orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Der Satz zur Berechnung des Elterngelds richtet sich nach der Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils: Zwischen 1000 und 1200 Euro bekommt man monatlich 67 Prozent des Nettoeinkommens, bei Voreinkommen von 1220 Euro sind es 66 Prozent und bei Voreinkommen von 1240 Euro und mehr 65 Prozent. Die Maximalhöhe liegt bei 1800 Euro Elterngeld pro Monat. Mindestens werden 300 Euro ausgezahlt.Dabei wird nur Einkommen berechnet - Monate mit Ersatzleistungen wie etwa Krankengeld oder Arbeitslosengeld werden übersprungen.
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Eltern erhalten grundsätzlich bis zu 14 Monate lang Elterngeld. Diese 14 Monate können unter den Eltern aufgeteilt werden, ein Elternteil alleine kann jedoch maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Die restlichen zwei Monate werden als Partnermonate bezeichnet. Es ist auch möglich, die monatliche Höhe des Elterngelds zu halbieren und dafür insgesamt bis zu 28 Monate die Leistung zu beziehen. Dies ist vor allem für Eltern interessant, die während des Elterngeldbezugs noch in Teilzeit arbeiten wollen.
Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem einen Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen Elterngeld-Monaten. Diese Regelungen gelten für alle Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Wo beantrage ich Elterngeld?
Der Elterngeldantrag muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle eingehen - in Bayern ist dies das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth.Der Antrag ist rückwirkend möglich, allerdings werden Zahlungen nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Änderungen am Elterngeldantrag sind während des Bezugszeitraums möglich, jedoch nicht für bereits ausgezahlte Monate.
Ist Elterngeld steuerpflichtig?
Elterngeld ist eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Aber durch den "Progressionsvorbehalt" entstehen versteckte Abgaben. Dieser sperrige Begriff bezeichnet die Art und Weise, wie sich Elterngeld und andere steuerfreie Ersatzleistungen (Krankengeld, etc.) auf die Einkommenssteuer auswirken. Das Elterngeld wird bei der Berechnung der Einkommenssteuer zu dem zu versteuernden Jahreseinkommen hinzugerechnet. Der Steuersatz wird dann nach der Gesamtsumme berechnet. Die errechnete Prozentzahl wird vom zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen, man wird also besteuert, als hätte man die Gesamtsumme verdient. Dadurch ergeben sich Mehrabgaben, die in etwa zehn bis zwölf Prozent des Elterngelds betragen.