Ein Stück Geschichte aus der DDR: Der Grünpfeil

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Symbolfoto: Audi/GP
Symbolfoto: Audi/GP

Das Verkehrsschild wäre fast verschwunden, aber dann kam es anders. Und heute ist es in Ost und West zu finden.

Es gibt nicht viele Errungenschaften der DDR, die sich dauerhaft im wiedervereinigten Deutschland durchsetzen konnten. Ein Verkehrsschild an der Ampel gehört dazu: der sogenannte Grünpfeil. Er erlaubt vielerorts trotz Rotlicht das Rechtsabbiegen an der Kreuzung.

In der DDR war dieses zusätzliche Blechschild an Lichtzeichenanlagen, das den Verkehrsfluss verbessern soll, 1978 eingeführt worden. Allerdings gab es in der DDR (hier hieß das Schild "grüner Pfeil") keine Anhaltepflicht. Demgegenüber sieht heute Paragraf 37 Absatz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung vor, dass das Einbiegen in die Kreuzung nur nach vorherigem Anhalten erlaubt ist.

Am 1. März 1994 wurde der Grünpfeil in dieses Gesetzeswerk aufgenommen. Zuvor gab es nur Ausnahmeverordnungen, denn eigentlich sollte dieses Blechschild nach der Wiedervereinigung ganz verschwinden. Die Schilder wurden aber nicht rechtzeitig abgebaut, als die DDR-Straßenverkehrsordnung außer Kraft trat. Und die Bürger wollten weiter ihren Pfeil. Wie viele dieser Pfeile es inzwischen in Franken gibt, hat keiner gezählt.
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