Die Freiheit der Meinungsäußerung ist wichtiger
Autor: Petra Breunig
Bamberg, Mittwoch, 02. Juli 2014
Das Recht seine Meinung frei zu äußern auch anonym im Internet stufen die Richter am BGH als sehr hoch ein. Angegriffene haben nicht automatisch das Recht, den wirklichen Namen zu erfahren.
Es wird geplaudert, gestritten, heftig geschimpft und unflätig beleidigt. Fast logisch, dass es so mancher Gesprächsteilnehmer mit der Wahrheit nicht ganz so genau nimmt und aus einer Vermutung schon mal eine Tatsachenbehauptung wird. Zumindest eine, die im Gespräch so aufgefasst wird. Was beim Kaffeeklatsch oder am Stammtisch schon immer gang und gäbe war, ist auch im Internet nichts Unbekanntes. Allerdings scheint so mancher Zeitgenosse jegliche Hemmschwelle verloren zu haben, wenn es darum geht, zu beleidigen, wüste Behauptungen aufzustellen oder unaufgefordert in Diskussionen einzufallen. "Don't feed the trolls!" - "Füttere die Trolle nicht!" ist daher eine der ersten Regeln, die Neulinge im Internet hören und die sich wohl auch der BGH zu eigen gemacht hat. Lass die Stänkerer ruhig unflätig sein, auch wenn sie das anonym tun.
Am besten diskutieren
Freilich: Es ist nicht angenehm, sich mit Beschimpfungen bis an die Grenze zum Hass auseinandersetzen zu müssen. Das weiß jeder, der in Internetforen unterwegs ist und schon einmal den Unwillen anderer zu spüren bekommen hat. Doch im Zweifel ist es zielführender, mit dem Kritiker zu diskutieren und im Idealfall zu einem Konsens zu finden oder ihm deutlich zu machen, dass er eine Grenze überschritten hat. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum, eine strafrechtliche Verfolgung ist auch hier jederzeit möglich. Das sollte jedem bewusst sein, der wüste Behauptungen und Anschuldigungen tippt, die er im wirklichen Leben niemals aussprechen würde.
Was im wahren Leben allerdings nicht funktioniert, ist im Internet ganz einfach per Mausklick möglich: den Störenfried aus der eigenen Timeline zu verbannen.