Bahnpreise, Kündigungsfristen: Diese Neuerungen bringt der Dezember
Autor: Peace Solomon-Obong
LKR Bamberg, Donnerstag, 30. November 2017
Ob Kennzeichnung möglicher Kündigungsfristen bei Telefon- und Internetanbietern oder steigende Preise der deutschen Bahn - das verändert sich im Dezember.
Neuer Monat, neue Regeln: Der Dezember hält einige Veränderungen bereit. Das sind die wichtigsten Neuregelungen, die man beachten sollte:
1. Steigende Preise bei der Deutschen Bahn
Passend zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn (Gültig 10. Dezember 2017 bis 09. Juni 2018) steigen auch die Preise. In der ersten Klasse steigen die Flexpreise um 2,9 Prozent, in zweiten Klasse immerhin nur um 1,9 Prozent. Wer also bald eine Bahnfahrt anstehen hat, sollte am besten vor der Änderung buchen. Die Preise für Bahncard 25 und Bahncard 50 bleiben allerdings unverändert.
2. Kündigungsdatum bei Telefon- und Internetanbietern
In Zukunft muss auf den Rechnungen von Telefon- und Internetanbietern monatlich gekennzeichnet sein, wann das nächste mögliche Kündigungsdatum ansteht. Ab dem 01. Dezember sind die Zeiten vorbei, in denen man regelmäßig Verlängerungsfristen vergisst und mancherlei unnötige Ausgaben weiterlaufen. Durch die Kennzeichnung wird man regelmäßig daran erinnert, rechtzeitig zu kündigen. Allerdings muss es sich bei den Verträgen um solche mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat handeln.
3. Kindergeld rückwirkend einfordern
Ab Januar 2018 kann man das Kindergeld nur noch rückwirkend für sechs Monate beantragen und ausgezahlt bekommen. Diese Gesetzesneuerung wird die Wenigsten freuen, war es bisher doch möglich, das Kindergeld nachträglich für vier Jahre zurückerstattet zu bekommen.
4. AOL-Messenger wird abgeschaltet
Am 15. Dezember 2017 wird der AOL-Messenger abgestellt und auch durch kein alternatives Produkt ersetzt. Wer also noch wichtige Daten auf dieser Plattform gespeichert hat, sollte diese schnellstens anderweitig sichern.