BAföG, Mindestlohn, Flugsteuern: Was sich im April 2020 ändert
Autor: Redaktion
Franken, Dienstag, 31. März 2020
Der April 2020 bringt für Verbraucher und Arbeitnehmer verschiedene Neuerungen mit sich. inFranken.de fasst zusammen, was sich im neuen Monat für Sie alles ändert.
Wie in den meisten Monaten stehen auch im April wichtige Neuerungen an. Davon profitieren unter anderem Beschäftigte im Baugewerbe, Flugreisende hingegen müssen sich auf höhere Kosten einstellen.
In unserer Übersicht zeigen wir Ihnen, welche gesetzlichen Neuerungen und sonstigen Regelungen in diesem Monat in Kraft treten.
April-Änderungen 2020: Erhöhte Steuern auf Flugtickets
Zum 1. April 2020 gilt ein höherer Steuersatz im Luftverkehr. Damit werden die Steuerabgaben pro Flug steigen. Die Steuererhöhungen sind abhängig von der Flugdistanz. Dabei wird zwischen Kurz-, Mittel- und Langstreckenflug unterschieden. Die Änderungen sehen wie folgt aus:
- Innereuropäische Flüge: Von 5,65 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket
- mittlere Distanz bis 6000 Kilometer: Von 9,96 Euro auf 33,01 Euro pro Ticket
- Fernflüge: Von 18 Euro auf 59,43 Euro pro Ticket
Es ist davon auszugehen, dass die Flugunternehmen die erhöhten Steuerbelastungen zum Teil an die Fluggäste weitergeben werden - sprich: Die Preise steigen.