Zeitungen im Kamin verbrennen: Warum hier bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen
Autor: Lukas Wilhelm
Deutschland, Freitag, 28. Oktober 2022
Die kalte Jahreszeit hat begonnen und viele Deutsche heizen mit heimischen Holzöfen. Doch es gibt strenge Regeln, was verbrannt werden darf und was nicht - sonst kann es teuer werden.
Neben dem Ölpreis ist auch der Preis für Holzpellets und Brennholz in den vergangenen Monaten rasant gestiegen, wie Zahlen des Statistisches Bundesamt zeigen. Dies verleitet schnell dazu, auch behandelte Holzabfälle oder anderes brennbares Material zum Heizen zu verwenden. Doch Vorsicht: Wer behandeltes Holz im Kamin oder sogar im Grill verbrennt, schadet nicht nur der Umwelt und seiner Gesundheit. Er könnte möglicherweise auch gegen das Gesetz verstoßen. Was in einer sogenannten Kleinfeuerungsanlage verbrannt werden darf und was nicht, ist nämlich genau geregelt.
Verboten ist, feuchtes oder behandeltes Holz, farbig bedrucktes Papier und Zeitungen im Kamin zu verbrennen. "Dafür gibt es gute Gründe: Bei der Verbrennung von Abfall können Schwermetalle und Dioxine freigesetzt werden. Zudem enthält der Rauch auch Feinstaub", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung.
Holzabfälle verbrennen? Das kann richtig teuer und gefährlich werden
Neben Abfällen darf auch kein feuchtes Holz verbrannt werden, denn "je nasser das Holz ist, umso schlechter verbrennt es. Zudem führt der Rauch zu vermehrten Rußablagerungen im Kamin und im Schornstein, die nicht vom Schornsteinfeger entfernt werden können“, erläutert Brüning. "Das kann langfristig sogar zu einem Schornsteinbrand führen, wenn Funken den dort abgelagerten Ruß entzünden." Daher wird empfohlen, dass das zu verbrennende Holz nicht mehr als 15 Prozent Restfeuchte besitzen sollte.
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Grundsätzlich darf laut der Bundesimmissionsschutzgesetzesordnung (1.BImSchV) naturbelassenes, ausreichend getrocknetes und gespaltenes Holz verwendet werden. Ebenfalls erlaubt sind Grillholzkohlebriketts, Briketts aus unbehandeltem Holz sowie naturbelassene Holzspäne.
Werden trotzdem nicht erlaubte Materialien verbannt, wäre das aus abfallrechtlicher Sicht eine illegale Abfallbeseitigung und könnte mit einem Bußgeld bis 100.000 Euro bestraft werden (§ 69 KrWG).
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