Vermieter verkauft die Wohnung, in der ich wohne: Muss ich ausziehen?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Freitag, 19. Januar 2024
Wird eine vermietete Wohnung nicht an die darin Wohnenden verkauft, entstehen oft Ängste. Müssen wir jetzt ausziehen? Wir informieren über die wichtigsten Regeln in dieser brenzlichen Situation.
- Das Wichtigste kurz und knapp
- Mit dem Eigentümerwechsel ändert sich vielfach nichts
- Hat der neue Vermieter ein besonderes Kündigungsrecht?
- Wann hat der Mieter ein Vorkaufsrecht für die Wohnung?
- Eigentümer: Genauen Ablauf des Verkaufs planen
Als Mieterin oder Mieter einer Wohnung bekommst du die beunruhigende Nachricht: Der Vermieter verkauft die Wohnung. Beginnt jetzt ein Albtraum mit unklarem Ausgang? Fliege ich raus? Macht der neue Eigentümer etwa Eigenbedarf geltend? Steigt die Miete? Ja, das kann alles passieren – muss aber nicht. Wir erklären, welche Konstellation, mit welchen Folgen für die Mieter verbunden sind.
Das Wichtigste kurz und knapp
Fragen zum Mietrecht, und in diesem Fall zum Vertragsrecht, sind kompliziert. Deshalb im ersten Schritt ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten in unserem kurz&knapp:
Video:
- Kann meine Vermieterin oder Vermieter (Eigentümer) meine Wohnung verkaufen, ohne bei mir vorher eine entsprechende Erlaubnis einzuholen? Ja, das ist möglich. Der Eigentümer einer Sache kann mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
- Darf die Vermieterin, der Vermieter mit der Käuferin, dem Käufer die Wohnung besichtigen? Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- Habe ich als Mieterin oder Mieter ein Vorkaufsrecht? Nein, nur im Fall der Umwandlung in Eigentumswohnung.
- Darf mir die alte Vermieterin oder Vermieter für den Verkauf kündigen? Nein, der Verkauf ist kein Kündigungsgrund.
- Kann die neue Vermieterin oder Vermieter mir kündigen? Nein, nur mit wichtigem Grund, wie beispielsweise Eigenbedarf.
- Gibt es einen neuen Mietvertrag? Nein, der alte bleibt bestehen.
- Darf die neue Vermieterin oder der Vermieter die Miete erhöhen? Ja, aber nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
- Ab wann bekommt die Miete die neue Vermieterin oder der Vermieter? Sobald der alte und der neue Vermieter den Eigentums-wechsel schriftlich mitgeteilt haben.
- Was passiert mit der Kaution? Die geht mit dem Verkauf an den neuen Vermieter über, er muss sie dementsprechend nach Auszug an den Mieter zurückzahlen.
Offene Punkte zum Mietvertrag ergeben sich fast immer bei einem Eigentümerwechsel. Aber keine Sorge – viel ändert sich oftmals für dich nicht. Insbesondere dann nicht, wenn eine Baugesellschaft in eine andere durch Kauf oder Fusion aufgeht.
Mit dem Eigentümerwechsel ändert sich vielfach nichts
Wechselt bei einem Haus oder Wohnung die Eigentümerin oder der Eigentümer, ändert sich für dich als Mieterin oder Mieter eigentlich nicht so viel. Das ist ja schließlich "nur" ein Eigentümerwechsel, in keinem Fall ein Kündigungsgrund für den neuen Eigentümer. Es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Das bedeutet: Der Käufer des Hauses oder der Wohnung tritt in deinen abgeschlossenen Mietvertrag ein. "Er tritt als Rechtsnachfolger in die Position des alten Vermieters. Der neue Vermieter kann nicht verlangen, dass die Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen oder auch nur einzelne Teile verändern müssen. Alles bleibt, wie es ist", erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München.
Du bist auf der Suche nach einem neuen Zuhause? immo.infranken.de!Und was passiert, wenn der neue Eigentümer eine Mieterhöhung ankündigt? Der neue Eigentümer hat kein Mieterhöhungsrecht allein durch den Kauf. Auch für den neuen Eigentümer gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen für einen höheren Mietzins, wie für den alten. Diese sehen vor, dass die Miete zwischen zwei Mieterhöhungen mindestens zwölf Monate unverändert bleibt. Zudem darf mit einer Mieterhöhung die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten sein, und die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren ist einzuhalten.