Steigende Energiepreise: Was ist mit der Vorauszahlung der Nebenkosten?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 02. August 2022
Steigende Energiepreise: Darf dein*e Vermieter*in die Vorauszahlung für die Betriebskosten einfach so anpassen? Was rechtlich möglich und was in der Praxis sinnvoll ist, fällt manchmal auseinander.
- Hauptsache man ist sich einig
- Was zählt überhaupt zu den Betriebskosten?
- Die "Miete all-inclusive" ist die Ausnahme
- Der Normalfall ist die monatliche Betriebskostenpauschale
- Kann dein*e Vermieter*in die Pauschale oder Vorauszahlung erhöhen?
Die monatliche Pauschale als Vorauszahlung für die anfallenden Betriebskosten bei einer Wohnung oder Haus kann dein*e Vermieter*in eigentlich erst mit der nächsten Abrechnung, also im Jahr 2023 erhöhen. Da für 2022 hohe Nachzahlungen für Energiekosten zu erwarten sind, könnte sich eine Aufstockung aber jetzt schon lohnen.
Hauptsache man ist sich einig
Das Wichtigste vorweg: Während der laufenden Abrechnungsperiode können Mietende und Vermietende einvernehmlich eine Erhöhung der Vorauszahlung der Betriebskosten – umgangssprachlich auch oft als Nebenkosten bezeichnet – in beliebiger Höhe vereinbaren. Beide Vertragsparteien müssen sich aber einig sein.
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Normalerweise sind kleinere Nachzahlungen oder Erstattungen kein Problem. Üblicherweise schwanken in jedem Jahr die Betriebskosten. Irgendeiner der 17 Posten in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) verändert sich immer, hinzu kommt die Inflation. In diesem Jahr ist aber alles anders: Die Energiekosten laufen völlig aus dem Ruder, Expert*innen rechnen allein beim Gaspreis mit einer Verdreifachung.
Deshalb kannst du oder dein*e Vermieter*in überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, die Pauschale bei der Vorauszahlung anzuheben.
Was zählt überhaupt zu den Betriebskosten?
Wofür fallen Betriebskosten eigentlich an? Natürlich für die Heizung und Warmwasser. Das ist aber bei weitem nicht alles.§ 2 der BetrKV listet 17 Punkte auf:
- laufende öffentlichen Lasten des Grundstücks, Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Betrieb der zentralen Heizungsanlage und Abgasanlage
- Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
- verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung, Kosten für die Außenbeleuchtung und Flure
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage
- Betrieb von Einrichtungen für die Wäschepflege
- sonstige Betriebskosten