Heizung in der Mietwohnung: Ab wann die Heizperiode beginnt
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 06. Oktober 2022
Das Heizen wird in den kommenden Monaten teuer. Während Menschen mit Eigenheim selbst entscheiden, ab wann sie hohe Heizkosten in Kauf nehmen, gelten in Mietwohnung bestimmte Regeln für Vermietende und Mietende. Doch ab wann gilt laut Mietrecht die Verpflichtung die Heizung einzuschalten?
- Wann beginnt die Heizperiode und wie hoch ist die Temperatur?
- Sparverordnung macht für Wohnungen kaum Vorgaben
- Vorsicht bei Mietminderung
- Das Umfeld für die aktuelle Heizperiode
- Ist es jetzt sinnvoll, den Gasanbieter zu wechseln?
Zunächst die gute Nachricht: Für Wohnungen gelten in der jetzt startenden Heizperiode unverändert die gleichen Regeln im Mietrecht wie im letzten Herbst und Winter. Vorschläge, die Innentemperatur in Wohnungen abzusenken, fanden allesamt keine Unterstützung. Und jetzt die schlechte Nachricht: Die Energiekrise treibt die Preise in nicht gekannte Höhen und zwingt deshalb zu Verhaltensänderungen beim Heizen.
Wann beginnt die Heizperiode und wie hoch ist die Temperatur?
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat noch einmal klargestellt, ab wann die Heizperiode beginnt und welche Mindesttemperatur für Wohnungen vorgesehen ist. Angaben zur Heizperiode können Teil des Mietvertrags für die Immobilie sein. Fehlen diese, gilt als Orientierung der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April eines Jahres. In dieser Zeit müssen in den Wohnräumen Temperaturen zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreichbar sein. Die einzige Ausnahme hiervon ist das Schlafzimmer. Hier reicht eine Temperatur von 18 Grad Celsius. Das Badezimmer hingegen muss auf mindestens 22 Grad aufheizbar sein. Für Wohnzimmer und Küche gelten jeweils 20 Grad Celsius. Diese Temperaturen sind in verschiedenen Gerichtsverfahren und Urteilen bestätigt worden. Beispielhaft dafür steht das Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg vom März 1995 (Urteil vom 8.3.1995, Az. 41a C 1371/93).
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In den sieben Monaten muss der Vermieter die Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius zu erreichen ist, und zwar von 6.00 Uhr morgens bis 24:00 Uhr. Besitzer von Einfamilienhäusern oder von Thermen, die für eine Wohnung ausgelegt sind, entscheiden selbst, wie und wann sie heizen. Für sie gibt es keine Vorgaben.
Eine Nachtabsenkung der Temperatur ist allerdings zulässig. Der Vermieter muss nicht 24-Stunden lang die Mindesttemperatur garantieren. Nachts, also zwischen 23:00 bzw. 24:00 Uhr und 6:00 Uhr, sind 18 Grad Celsius zulässig. Dahinter steckt folgende Idee: Die Nachtabsenkung soll helfen, Energie zu sparen. In Zeiten der Energiekrise haben Wohnungsgesellschaften versucht, Mietvertragsklauseln durchzudrücken, nach denen eine Temperatur von 18 Grad oder 19 Grad Celsius zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr ausreichend sei. Auf freiwilliger Basis ist das durchaus möglich, erzwingen kann ein Vermieter das aber nicht.
Sparverordnung macht für Wohnungen kaum Vorgaben
Die von der Bundesregierung beschlossenen zwei neuen Verordnungen zur Energiesicherung enthalten, was Heizzeiten und Raumtemperaturen angeht, nur wenige Vorgaben für Wohngebäude:
- Temperatur in der Wohnung: Es gibt Mietverträge, in denen Klauseln eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen. Das heißt, wenn die Mieter*innen mit einer geringen Temperatur zufrieden sind, verstoßen sie gegen ihren Mietvertrag. Die Bundesregierung hat diese vertragliche Verpflichtung mit dem Maßnahmen-Paket (EnSikuMaV), das zum 1. September 2022 in Kraft getreten ist, vorübergehend ausgesetzt. Um der Schimmelgefahr von Gebäuden zu begegnen, soll das Lüftungsverhalten der Mieter sich anpassen (Stoßlüftung).
- Kein warmes Wasser für private Pools: Bei den 2,1 Millionen Swimmingpool-Besitzer*innen kommt in diesem Winter wenig Freude auf. "Das Aufwärmen von gas- und strombeheizten Pools im Innen- und Außenbereich ist untersagt. Dies bezieht sich nur auf private Pools, die nicht gewerblich genutzt werden und sich in Privatgärten oder Wohngebäuden befinden", heißt es in der Verordnung. Ausnahme: Die Nutzung des Schwimmbads für therapeutische Anwendungen. Verschont bleiben ebenfalls Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren.
- Für Fabrikhallen und Büros gelten neue Regeln. Die Verordnung macht eine klare Ansage: Ein Grad weniger, nämlich 19 Grad Celsius, sind ausreichend bei "körperlich leichten und überwiegend im Sitzen ausgeübten Tätigkeiten" im Büro. Für "körperlich schwere Tätigkeiten" reichen sogar zwölf Grad. Damit haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Temperaturabsenkung im Betrieb rechtssicher vorzunehmen.