Mieterhöhung wegen Inflation: Was Vermieter dürfen - und was nicht
Autor: Lea Mitulla
Berlin, Mittwoch, 08. Juni 2022
Die Inflation macht alles teurer, das merken auch Mieter. Doch nicht nur die Nebenkosten steigen, Mieterhöhungen drohen ebenfalls. Vermieter müssen sich dabei jedoch an gewisse Regeln halten - womit müssen Mieter jetzt rechnen?
Die derzeit hohen Energiepreise haben zunächst die Nebenkosten in die Höhe schnellen lassen - und jetzt sind auch die Mietpreise an sich dran. Erst kürzlich hat Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia eine deutliche Mieterhöhung angekündigt. "Wenn die Inflation dauerhaft bei vier Prozent liegt, müssen auch die Mieten künftig jährlich dementsprechend ansteigen", so Vorstandsvorsitz Rolf Buch im Gespräch mit dem Handelsblatt. Das Unternehmen wird mit dieser Maßnahme wahrscheinlich nicht alleine sein. Doch Vermieter müssen sich bei der Erhöhung der Mietpreise an gewisse Regeln halten.
Je nach Mietvertrag gelten andere Bestimmungen für steigende Mieten. Nach üblichen Mietverträgen darf die Miete derzeit höchstens um 20 Prozent in drei Jahren steigen, in Städten mit Wohnungsmangel um 15 Prozent. In Bayern zählen dazu im Grunde alle größeren Städte, zum Beispiel München, Nürnberg, Bamberg und Erlangen. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, diesen Wert auf 11 Prozent zu senken. Bislang wurde dazu aber noch nichts beschlossen. Angesichts der aktuellen Lage drängt der Mieterbund auf noch strengere Vorgaben, um die Haushalte zu entlasten.
Steigende Mieten wegen Inflation: Was ist erlaubt und was nicht?
"Wir brauchen Begrenzungswerkzeuge. Die Ampel-Koalition muss endlich ihr angekündigtes Vorhaben, die Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent abzusenken, umsetzen", sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Doch auch den Zielwert von 11 Prozent sieht der Verband kritisch. "Selbst damit wäre sie aber noch viel zu hoch", bekräftigte der Mieterbund-Präsident frühere Kritik.
Video:
Die zulässige Mieterhöhung in angespannten Wohnungsmärkten sollte maximal sechs Prozent in drei Jahren betragen. Siebenkotten fürchtet, dass nun vor allem große Vermieter den möglichen Spielraum für Mieterhöhungen nutzen. Er appellierte an Vermieter, das Gespräch mit Mietern zu suchen.
Neben der 15-Prozent-Grenze spielt bei den Erhöhungen zudem der Mietspiegel eine wichtige Rolle. Der Mietspiegel gibt die ortsübliche Durchschnittsmiete an und variiert je nach Lage und Größe der Wohnung. Er ist die Obergrenze für Mieterhöhungen. Vermieter dürfen also die Mieten in drei Jahren um 15 Prozent steigen lassen, dabei aber niemals den Mietspiegel überschreiten. Den jeweiligen Wert kann man in der Regel auf der Seite der jeweiligen Gemeinde einsehen.
Mietspiegel und Mietpreisbremse: Das müssen Mieter wissen
Doch auch der Mietspiegel wird künftig nach oben gehen. In München zum Beispiel liegt die Vergleichsmiete laut Immowelt schon jetzt im Schnitt bei 18,50 Euro pro Quadratmeter. In der Neuausgabe im März/April 2023 dürfte er aber viel höher liegen, wie der Sprecher des Münchner Mietervereins, Volker Raststätter, im BR sagte. Diese Entwicklung ist auch in anderen Städten zu erwarten.
Und was ist mit der viel diskutierten Mietpreisbremse? Diese Obergrenze gilt nur für Neu- oder Wiedervermietungen in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dabei darf der Mietpreis maximal zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen - mit einigen Ausnahmen. Lag die Miete zum Beispiel bereits beim Vormieter über dem Mietspiegel, greift die Mietpreisbremse nicht. Gleiches gilt, wenn die Wohnung im Zuge des Mieterwechsels modernisiert oder noch beim Vormieter modernisiert wurde, ohne dass der Vermieter eine "Modernisierungsmieterhöhung" erhoben hat. Wohnungen, die nach dem Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind ebenfalls nicht von der Regelung betroffen sowie Wohnungen, die so umfassend renoviert wurden, dass es fast einem Neubau gleichkommt.