Mietervereine schätzen, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch, unvollständig oder nicht nachvollziehbar ist. Deshalb solltest du in jedem Fall die Aufstellung genau prüfen.
- Das ist die Grundlage: Betriebskostenverordnung
- Vertrauen ist gut, Kontrolle besser
- Das Fallbeil: Die Ein-Jahres-Frist und die Größe der Wohnung
- Aufzug, Wasser, Heizung, Müll und Co.
- Ratten, Treppen und der Garten
- Versicherungen, Hausmeister und Waschküche
- Kosten für Glasfaser kommt hinzu
- Das muss der Vermieter alleine bezahlen
Einmal im Jahr zittern viele Mieter*innen der Jahresabrechnung bei den Miet-Nebenkosten entgegen. Schon wieder eine Nachzahlung, weil alles teurer geworden ist? Viele der Abrechnung sind fehlerhaft, deshalb solltest du genau hinschauen.
Das ist die Grundlage: Betriebskostenverordnung
Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten (auch Mietneben-Kosten genannt) ist eine Verordnung des Justizministeriums (BetrVK) des Bundesministers für Justiz (BMJ), die erstaunlicherweise nur zwei Paragrafen hat. Im Grundsatz gilt: Der Vermieter kann viele, aber nicht alle Kosten, die ihm bei der Bewirtschaftung seiner vermieteten Immobilie im Laufe eines Jahres entstehen, auf seine Mieter umlegen.
Entscheidend ist Paragraf 2 der BetrKV, der 17 Positionen auflistet, den sogenannten Betriebskostenkatalog. Das ist praktisch die Checkliste, nach der Mieter prüfen können, ob die Ausgaben richtig aufgelistet sind.
In der BetrVK steht auch, was nicht zu den Nebenkosten gehört: die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, sprich: die Reparaturkosten.
Vertrauen ist gut, Kontrolle besser
Manche Beträge in der Abrechnung kommen einem komisch vor, deshalb dürfen Mieter*innen die Belege beim Vermieter, nach vorheriger Terminabsprache, einsehen.
Von merkwürdigen Rechnungen sollte man sich vor Ort direkt eine Kopie machen. Wenn der Vermieter es nicht erlaubt, sein Kopiergerät zu benutzen, sollten Mieter Fotos mit ihrem Handy machen. Wird auch das verweigert bleibt nichts anderes als handschriftlich Notizen über Aussteller, Datum, Kostenposition und Rechnungsbetrag zu machen.