Gerümpel in der Mietwohnung: Wie viel dürfen Mieter ansammeln?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 27. Juni 2023
Müssen Mietende, die in ihrer Wohnung viel Gerümpel ansammeln, mit der Kündigung rechnen? Das Mietrecht ist an dieser Stelle nicht eindeutig und bedarf einer Auslegung. Die Gerichte entscheiden aber keineswegs einheitlich.
- Trödelhändler darf seine Sachen in der Wohnung abstellen
- Übermäßiger Müll ist Kündigungsgrund
- Schuhe im Treppenhaus: erlaubt oder verboten?
- Balkon als Abstellkammer kann das Erscheinungsbild stören
So sehen Vermieter-Alpträume aus: In der Wohnung türmen sich Sperrmüll, Gerümpel, Müll und Jahrgänge alter Zeitschriften bis zur Decke. Aber darf der Immobilien-Eigentümer den Mieter in diesem Fall vor die Tür setzen? Die Rechtsprechung dazu ist nicht eindeutig.
Trödelhändler darf seine Sachen in der Wohnung abstellen
Wenn ein Mieter eine Menge Gerümpel ansammelt, dann reicht das alleine noch nicht für eine fristlose Kündigung. Erst beim Vorliegen einer erheblichen Belästigung der Nachbarn oder bei einer konkreten Gefährdungslage ist das möglich.
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Der Mieter eines Hauses hatte früher einen Handel mit Trödel betrieben. Überreste davon bewahrte er in Kartons auf dem Dachboden und im Keller auf. Auf der Treppe und vor dem Eingangsbereich fanden sich ebenfalls diverse Gegenstände. Der Eigentümer kündigte dem Mieter deswegen. Begründung: Der Zugang zum Haus sei durch die Ansammlung von Gerümpel erschwert. Insgesamt liege ein vertragswidriger Gebrauch des Objekts vor, schließlich sehe der Vertrag eine Nutzung zu Wohnzwecken vor.
Das Amtsgericht (AG) in Gießen (Urteil vom 19.1.2021, Az.: 39 C 114/20) sah aber keinen Anlass für die Kündigung. Es stehe "den Beklagten frei, im Rahmen des Mietverhältnisses das angemietete Mietobjekt zu nutzen und hierbei auch Gegenstände und Kartons im Mietobjekt abzustellen", hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Anders sei es nur, wenn eine substanzielle Schädigung der Immobilie vorliege oder eine Gefahrensituation entstehe.
Übermäßiger Müll ist Kündigungsgrund
Komplett anders bewerte das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth einen ähnlichen Fall. Das LG entschied (Beschluss vom 23.2.2017, Az.: 7 S 7084/16), dass zu viel Müll und Gerümpel in der Wohnung eine außerordentliche Kündigung des Vermieters rechtfertigt.
Das Gericht war der Ansicht, dass der Beklagte dadurch die Wohnung übermäßig mit Müll und Gegenständen überfrachtet habe. Wärme gab es lediglich in der Küche durch einen Radiator. Insgesamt habe der Mieter seine vertraglichen Pflichten verletzt und deshalb sei es zu einer erheblichen Gefährdung der Wohnung gekommen.