Saftige Preiserhöhung bei Strom und Gas? - So kannst du dich dagegen wehren
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 19. Dezember 2022
Die Preise bei Strom und Gas steigen. Die Bundesregierung will das stoppen, um die Kundschaft nicht in den Ruin zu treiben. Jetzt ist klar, wie die Gas- und Strompreisbremse aussehen soll.
- Bundeskartellamt soll die Bremsen überprüfen
- Wie sollen die Preisbremsen funktionieren?
- Bundeskartellamt kommt in die Pole-Position
- Was können Energiekund*innen bei einer Preiserhöhung tun?
Kassieren die rund 800 Strom- und Gasunternehmen jetzt richtig ab, wie zuvor schon die Mineralkonzerne beim Spritpreis? Sind die Preisbremsen nicht eine Einladung, einen ordentlichen Schluck aus der Pulle zu nehmen? Die Bundesregierung sagt nein und beauftragt zur Sicherheit das Bundeskartellamt in Bonn mit der Aufgabe der Kontrolle der Energieanbieter. Aber kann das wirklich funktionieren?
Bundeskartellamt soll die Bremsen überprüfen
Gleich zwei dicke Gesetzespakete hat die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Die Gaspreisbremse: Genauer gesagt den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme", 131 Seiten stark und mit einem "Missbrauchsverbot" in § 27 ausgestattet. Und die Strompreisbremse: "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen", 161 Seiten stark und ebenfalls mit einem "Missbrauchsverbot" in § 39 versehen.
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Die Erfahrungen mit der Spritpreisbremse, wo die Bundesregierung von den Öl-Multis vorgeführt wurde und keine Möglichkeiten hatte, einzugreifen, sollen sich nicht wiederholen. Erneut ist das Bundeskartellamt in Bonn mit der Kontrolle ("Missbrauchsverbot") beauftragt, aber diesmal mit einem klaren, gesetzlichen Auftrag und Sanktionsmöglichkeiten.
Das Bundeskartellamt soll die Preisbildung der Strom- und Gasanbieter überwachen. Es geht um die Überprüfung, ob Anbieter nicht unrechtmäßig die Preise anheben und somit zusätzlich Kasse machen. Laut Gesetzesvorschlag sollen die Stromanbieter in Zukunft nachweisen, ob eine Preiserhöhung gerechtfertigt ist. Es handelt sich um eine sogenannte Bringschuld. Sollten Versorger unrechtmäßig die Preise anheben, droht laut Gesetzentwurf ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro oder bis zu vier Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Umsatzes.
Wie sollen die Preisbremsen funktionieren?
Die Ideen für den Strom- und Gaspreisstopp sind jetzt auf dem Tisch. Und wie sieht der Plan aus? Die Strompreisbremse kommt ab 1. März.2023 und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023. 80 Prozent deines Stromverbrauchs erhältst du zum gedeckelten Preis von maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Den Differenzbetrag zum höheren Versorgerpreis begleicht der Staat und damit der Steuerzahler. Für den Rest, also alles, was über 80 Prozent hinausgeht, musst du den Marktpreis zahlen. Das soll der Anreiz sein, Strom zu sparen.
Gleiches gilt für Gas. 80 Prozent deines Gasverbrauchs erhältst du zum gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde und 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme. Für den Rest, also alles, was über 80 Prozent hinausgeht, musst du den Marktpreis zahlen. Das soll der Anreiz sein, Gas zu sparen.