Photovoltaik auf dem Balkon: Muss man als Mieter den Vermieter fragen?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Freitag, 29. April 2022
Durch Solarmodule können viele Mieter ihren Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig ihren Geldbeutel entlasten. Aber: Es gibt Vermieter, die möchten das nicht. Bleibt also die Frage: Wie ist die Rechtslage und womit kannst du den Vermieter überzeugen?
- Streit um das Balkonkraftwerk landet vor Gericht
- Richterin findet einen Weg
- Anerkannt: Umweltschutz ist wichtig
- Mit diesen Argumenten überzeugst du deinen Vermieter
Für deutlich mehr als eine Million Mini-Solargeräte sieht die Verbraucherzentrale NRW sinnvolle Einsatzchancen auf Balkonen. Wenn sich das Potenzial von mehr als 290 Gigawattstunden dezentraler Stromerzeugung pro Jahr ausschöpfen lässt, wäre das ein gewaltiger Beitrag zur Energiewende. Es lohnt sich also den Vermieter mit überzeugenden juristischen und fachlichen Argumenten zu überzeugen.
Streit um das Balkonkraftwerk landet vor Gericht
Für den Betrieb von Mini-PV auf dem Balkon war bisher die ausdrückliche Genehmigung oder das Einverständnis des Vermieters notwendig. Durch eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Stuttgart (Urteil vom 30.3.2021, Az.: 37 C 2283/20) relativiert sich dieser Grundsatz allerdings.
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Das AG hatte die Klage einer Vermieterin auf Rückbau des Balkonkraftwerks auf dem Tisch und nutzte die Gelegenheit, um das Verhältnis von Eigentumsansprüchen und Umweltschutz neu auszutarieren.
Die Vermieterin hatte der Aufstellung der Module nicht zugestimmt. Trotzdem stand die PV auf dem Balkon, es kam zur Klage.
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Richterin findet einen Weg
Der Mieter hatte zwei Solar-Kraftwerke auf dem Balkon seiner Wohnung aufgestellt, die zusammen etwa 600 Watt leisteten. Bewusst hatte er auf eine feste, bauliche Verankerung durch Dübel verzichtet. Trotzdem kam es zur Klage auf Rückbau wegen angeblich laienhafter Montage, fehlender Fixierung und eines angeblich falschen Gleichrichters.