Die Eigenbedarfskündigung - alles, was du als Mieter wissen solltest
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 08. Februar 2022
Es ist ein Alptraum für jeden Mieter: Der Vermieter kündigt die Wohnung wegen Eigenbedarf. Aber wann ist die überhaupt rechtens? Und können sich Mieter gegen die Kündigung wehren?
- Was ist überhaupt eine Eigenbedarfskündigung?
- Was können die Gründe für Eigenbedarf sein?
- Welche Kündigungsfrist ist zu beachten?
- Was muss ein Kündigungsschreiben enthalten?
- Wann ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam?
Rund 80.000 Mieter erhalten jedes Jahr eine Eigenbedarfskündigung, schätzt der Deutsche Mieterbund (DMB). Damit ist der Eigenbedarf Kündigungsgrund Nummer eins. Besonders betroffen sind Menschen in Ballungsräumen. Denn hier ist das Angebot an Wohnungen knapp und die Nachfrage groß. Wie funktioniert eine Eigenbedarfskündigung?
Was ist überhaupt eine Eigenbedarfskündigung?
Das ist eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags durch den Eigentümer der Wohnung. Nach dem Gesetz darf ein Vermieter seinem Mieter kündigen, wenn er "die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt" (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
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Deshalb ist zu klären: Wer soll in die Wohnung einziehen? Warum braucht diese Person sie so dringend? Das sollte der Vermieter seinem Mieter im Kündigungsschreiben ausführlich erläutern.
Ist dein Vermieter eine juristische Person, eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder eine GmbH, dann bist du auf der sicheren Seite. Solche Vermieter dürfen nicht wegen Eigenbedarfs kündigen (BGH, Urteil vom 23. Mai 2007, Az.: VIII ZR 113/06).
Was können die Gründe für Eigenbedarf sein?
Es gibt zwei Möglichkeiten, um den Eigenbedarf zu begründen: Entweder braucht der Eigentümer die Wohnung selbst. Oder er vermietet sie an nahe Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts. Das sind:
- Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern
- Geschwister (BGH, Urteil vom 9. Juli 2003, Az.: VIII ZR 276/02)
- Stiefkinder, Nichten und Neffen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2010, Az.: VIII ZR 159/09)
- Für Personen außerhalb der Familie darf dein Vermieter kündigen, weil zum Beispiel die Schwiegereltern, Haushaltshilfen, Pflegepersonal oder ein Hausmeister einziehen sollen.