Mietrecht: Darf ich meinen Wohnungsschlüssel geben, wem ich will?
Autor: Klaus Heimann
, Dienstag, 05. Juli 2022
Streit um Wohnungsschlüssel, kann es das überhaupt geben? Ja, kann es. Was zunächst banal erscheint, hat in Wirklichkeit eine nicht zu unterschätzende Sprengkraft. Was sagt das Mietrecht dazu?
- Wie viele Schlüssel bekommst du als Mieter?
- Reserveschlüssel geht auf eigene Kosten
- Wem darfst du deine Schlüssel geben?
- Was musst du tun, wenn ein Schlüssel verloren geht?
- Du kannst den Schlüsselverlust versichern
Unternehmen arbeiten daran, den Schlüssel als Instrument Nummer eins für die Türöffnung obsolet zu machen. Start-ups konkurrieren mit etablierten Sicherheitstechnik-Experten wie Burg Wächter oder Abus um den Zukunftsmarkt: Smart-Lock-Systeme. Aber noch ist nicht so weit, die Schlüssel zur Haustür, Wohnung, Briefkasten, Keller, Dachboden und Waschküche gibt es immer noch gesammelt 'am Ring'. Einiges ist dabei zu beachten.
Wie viele Schlüssel bekomme ich als Mieter?
Der*die Vermieter*in muss beim Einzug eine ausreichende Zahl an Schlüsseln für alle Haushaltsmitglieder bereitstellen, erklärt der Deutschen Mieterbund in Berlin. Das gelte nicht nur für den Wohnungsschlüssel, sondern auch für Briefkasten, Keller, Garage und mögliche andere Zugänge.
Wie viele Schlüsselsätze einem Mieter zustehen, variiert je nach Anzahl der Bewohner, das hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden (Urteil vom 20.6.1985, Az.: 61 T 32/85).
Es gehöre zur Pflicht von Vermieter*innen, den Mieter*innen die zur Benutzung der Wohnung erforderlichen Schlüssel zu überlassen, entschied das LG. Die Anzahl der notwendigen Schlüssel werde dabei durch die Anzahl der Wohnungsnutzer*innen bestimmt.
Reserveschlüssel geht auf eigene Kosten
Darüber hinaus steht dir ein Reserveschlüssel zu, damit du diesen einer Vertrauensperson übergeben kannst. Du hast den Reserveschlüssel allerdings auf eigene Kosten zu beschaffen. Aber, dürfen Mieter*innen sich Schlüssel nachmachen?
Ja, dürfen sie. Bei einfachen Schlüsseln, die lediglich für ein Schloss gelten, ist das auch kein Problem. Etwas komplizierter ist es bei Schließanlagen in Mehrparteienhäusern. Hier müssen sich Mieter*innen das Einverständnis der Vermietenden einholen und dieses dem Schlüsseldienst vorlegen.