Bundesgerichtshof erleichtert Mieterhöhung nach Modernisierung
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 28. Juli 2022
Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert die Mieterhöhung nach einer Modernisierung. Besonders detailliert brauchen die vorzulegenden Dokument aber nicht sein, entschied das oberste deutsche Zivilgericht.
- Modernisierung berechtigt zur Mieterhöhung
- Keine zu detaillierten Nachweise
- Der feine Unterschied: Modernisierung und Instandsetzung
Vermietende, die eine Mietwohnung modernisieren und dafür mehr Geld von der Mietpartei verlangen, müssen ihre Kosten für die Renovierung nachweisen. Die Mietpartei muss den höheren Zins auf Plausibilität überprüfen können. Aber zu pingelig dürfen die Mietenden dabei nicht sein.
Modernisierung berechtigt zur Mieterhöhung
Hat dein*e Vermieter*in deine Wohnung modernisiert und möchte dafür mehr Geld haben, müssen die Kosten für die Renovierung nachgewiesen werden. Zu genau muss das dabei aber nicht sein, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 20.7.2022, Az.: VIII ZR 337/21 u.a.).
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Als Mieter*in musst du zwar die nötigen Informationen bekommen, um die Plausibilität überprüfen zu können. Eine Aufteilung der Rechnungen nach verschiedenen Gewerken, Arbeitsabschnitten oder Einzelarbeiten, ist aber nicht notwendig, so der BGH.
Nach seiner Auffassung würden damit die Anforderungen überspannt. Es sei auch nicht ersichtlich, was das den Mietenden bringen sollte.
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Keine zu detaillierten Nachweise
Dein*e Vermieter*in muss lediglich den Betrag oder die Quote angeben, die durch reine Reparaturarbeiten entstanden sind. Diese sind herauszurechnen. Nur echte Modernisierungsmaßnahmen berechtigen dazu, diese teilweise auf die Miete umzulegen.