Die Geschichte der Vereinten Nationen - Vom Völkerbund zur UNO
Autor: Werner Diefenthal
Deutschland, Mittwoch, 04. Januar 2023
Wie wurde aus dem Internationalen Völkerbund die UNO und welche Rolle spielt die NATO dabei? Ist die UNO noch der Garant für Frieden?
- Der Internationale Völkerbund - Entstehung, Mitglieder und Ende
- Wie entstand die UNO?
- Wer hat sie gegründet?
Schon Ende des 19. Jahrhunderts entstand die Idee, eine internationale Organisation zu gründen, um die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zu fördern und den Frieden zu sichern. Doch erst nach dem Ersten Weltkrieg wurde sie umgesetzt. Allerdings hielt der Bund nicht lange. Wie entstand der Völkerbund, wie scheiterte er und warum wurde daraus nach dem Zweiten Weltkrieg die UNO?
Die ersten Schritte
Bereits vor der Gründung des Völkerbundes gab es die Idee zum Aufbau einer Organisation, um die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zu verstärken und den Frieden zu sichern. 1889 wurde mit der interparlamentarischen Union für internationale Schiedsgerichtsbarkeit ein Forum gegründet, in welchem sich die Abgeordneten der Mitgliedsstaaten über Fragen der Sicherheit und die Friedenssicherung verständigen sollten. 1899 und 1907 wurden weitere Versuche unternommen, eine internationale Rechtsordnung auszuarbeiten, um zwischenstaatliche Konflikte friedlich zu lösen.
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Dann kam der Erste Weltkrieg und alle Bemühungen schienen vergeblich gewesen zu sein. Doch auch während des Krieges gab es Friedensarbeit. So verabschiedeten beispielsweise im April 1915 die Teilnehmerinnen des internationalen Frauenfriedenskongresses in Den Haag eine Resolution, in der sie, neben politischen Rechten für Frauen, auch einen internationalen Gerichtshof und eine permanente Staatenversammlung zur Friedenssicherung forderten. Auch der damalige US-Präsident Woodrow Wilson erstellte einen Friedensplan, in welchem sich viele dieser Anliegen wiederfanden. Am 8. Januar 1918 präsentierte er ein 14-Punkte-Programm zur Wiederherstellung des Weltfriedens. Darin schlug er auch die Bildung einer "allgemeinen Gesellschaft von Nationen" vor. Aber erst nach Ende des Krieges, am 28. April 1919, wurde die Satzung des Völkerbundes als Teil des Versailler Vertrages von der Vollversammlung der Pariser Friedenskonferenz angenommen. Die Gründung des Völkerbundes war die Antwort auf den verheerenden Ersten Weltkrieg.
Am 10. Januar 1920 nahm der Völkerbund seine Arbeit auf. Bei der Gründung gehörten ihm 32 Unterzeichnerstaaten des Versailler Vertrages sowie 13 neutrale Staaten an. Bis 1937 wurden weitere 21 Staaten Mitglied, das Deutsche Reich trat 1926 bei. Sitz war damals in Genf. Die zentralen Organe waren die Bundesversammlung, die aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten bestand und einmal im Jahr zusammentrat und bei der jedes Mitglied eine Stimme hatte, sowie der Rat. Diesem Rat gehörten zu Beginn Frankreich, Italien, Japan und die Vereinigten Staaten an. Von 1926 bis 1935 gehörte ihm auch das Deutsche Reich an, von 1934 bis 1939 die Sowjetunion. Bis zu zehn weitere Staaten konnten jeweils für die Dauer von drei Jahren als nichtständige Mitglieder in den Rat gewählt werden. Eine Hauptaufgabe war die Vermittlung bei internationalen Konflikten, außerdem wurde der Rat mit dem Aufbau eines ständigen Internationalen Gerichtshofs beauftragt, der 1921 in Den Haag eingerichtet wurde.
Die Satzung des Völkerbundes: Kontrollierte Abrüstung und Lösung von Konflikten
Schon wenige Wochen nach dem Ende des Ersten Weltkriegs versammelten sich die Siegermächte in Versailles. Dort wurde über einen Friedensvertrag und die Nachkriegsordnung verhandelt. Dabei konnte sich Präsident Wilson mit seiner Forderung nach der Etablierung einer internationalen Organisation von Staaten durchsetzen. Ironie der Geschichte: Obwohl der amerikanische Präsident die Schaffung des Völkerbundes initiiert hatte, traten die USA nie bei. Der US-Senat verweigerte am 19. November 1919 die Ratifizierung des Versailler Friedensvertrages und damit auch die Verabschiedung der Satzung des Völkerbundes.
In dieser Satzung bekannten sich die Mitgliedsstaaten zu einer kontrollierten Abrüstung und verpflichteten sich, die politische Unabhängigkeit und territoriale Integrität aller Mitgliedsstaaten zu garantieren. Jeder Krieg und auch jede Drohung mit Krieg war demnach eine Angelegenheit des Staatenbundes. Konflikte sollten friedlich durch die Schiedsgerichtbarkeit oder den Rat gelöst werden. Jede Kriegshandlung eines Mitglieds sollte als Angriffshaltung gegen alle Bündnismitglieder gewertet werden.