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Was in Deutschland verboten ist - bis zu 50.000 Euro Bußgeld können drohen


Autor: Antonia Kriegsmann

Deutschland, Sonntag, 17. Sept. 2023

In Deutschland gilt eine strenge Nacht- und Feiertagsruhe. Wer dagegen verstößt, kann mit hohen Bußgeldern belangt werden. Was zählt alles dazu?
Rasenmähen ist nach 22 Uhr nicht mehr erlaubt. Auch andere Hausarbeiten müssen sich an den Ruhezeiten orientieren.


Deutschland ist für seine strengen Regeln bekannt. Die festen Bestimmungen ziehen sich durch den gesamten Alltag.

Mittagsruhe, Nachtruhe, sowie die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen: Wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann mit saftigen Strafen belegt werden. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld können möglich sein.

Bußgelder in Deutschland: Handwerkliche Arbeiten nach 22 Uhr verboten

In Deutschland gilt von 22 bis 6 Uhr immer die Nachtruhe. Ganz egal, ob ein Umzug ansteht oder ähnliches - in dieser Zeit dürfen keine lauten handwerklichen Tätigkeiten, wie etwa Bohren, Hämmern oder Möbelherumschieben erledigt werden. All dies gilt nämlich als Lärmbelästigung und somit als Ordnungswidrigkeit. Laut aktuellen Bußgeldkatalog kann dies mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.

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Rasenmähen und Gartenarbeiten an Sonn- und Feiertagen

Rasenmähen sollte man nach 22 Uhr lieber sein lassen. Ein Rasenmäher kann nämlich eine Lautstärke von 78 bis 96 Dezibel erreichen. An Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen komplett zu vermeiden. Wer dies missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Auch Geräte mit Umweltzeichen dürfen in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr verwendet werden. Grundsätzlich sind Gartenarbeiten allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen verboten, solange man seine Mitmenschen dadurch nicht stört. Insbesondere in einem Wohngebiet sollte man auf seine Mitmenschen Rücksicht nehmen. Gartenarbeiten, die wenig Lärm machen, wären beispielsweise das Anpflanzen im Beet oder das Entfernen von Unkraut. 

Ruhezeiten und Ausnahmen

Das Lärmbelästigungs-Gesetz sieht vor, dass zwischen 22 und 6 Uhr die Nachtruhe eingehalten werden muss. Dies gilt genauso ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So war es beispielsweise erlaubt, dass bei der Fußball-WM 2018 die Partien bis zum Abpfiff begleitet wurden, was in diesem Fall bedeutete, dass die Spiele erst gegen 21 Uhr begannen und somit gegen 23 Uhr oder später endeten. Übrigens: Laut Bußgeldkatalog ist außerdem "in vielen Mietverträgen neben den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht auch eine Mittagsruhe für die Mieter vorgeschrieben. Der Vermieter kann Mieter abmahnen, sofern sie sich nicht an diese halten." Es könnte im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung kommen.

Das gilt bei Wäschewaschen, Duschen und Baden nach 22 Uhr

Auch andere Dinge sind ab 22 Uhr in der eigenen Wohnung verboten. So ist es nicht mehr erlaubt, Großgeräte wie eine Spül- oder Waschmaschine einzuschalten. Insbesondere dann, wenn die Geräte schon älter sind und viel Lärm machen. Was jedoch nicht verboten werden kann, ist Duschen und Baden. 

"Aber selbst wenn die Hausordnung nachts einen Wasserstopp verlangt, dürfen Bewohner auch nach Mitternacht duschen. Das haben Gerichtsurteile mehrfach bestätigt. Das Wasserrauschen in Wanne und Dusche gehört zu den normalen Wohngeräuschen, die Nachbarn hinnehmen müssen", schreibt etwa die Landesbausparkasse. Auch der Deutsche Mieterbund schreibt: "Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt."