Zu viele Eiswürfel im Getränk: In diesem Fall bekommt du nachgeschenkt
Autor: Robert Wagner
Deutschland, Montag, 05. Mai 2025
Bei hohen Temperaturen greift man gerne zu einem kühlen Getränk. Doch was, wenn man stattdessen fast nur Eiswürfel ausgeschenkt bekommt? Darf man sich dann kostenlos nachschenken lassen?
Die ersten Sommertage locken die Menschen auf die Straße: Was gibt es da Besseres, als bei den hohen Temperaturen ein kühles Getränk in der Sonne zu genießen?
Doch was, wenn man statt eines kühlen Getränks fast nur Eiswürfel im Glas bekommt? Dieser Frage hat sich nun die Verbraucherzentrale Bayern gewidmet. Die Verbraucherschützer kommen dabei zu einer klaren Einschätzung.
Kann man sich bei zu viel Eis im Glas nachschenken lassen?
"Die Füllmenge entspricht der Markierung im Glas. Dabei ist entscheidend, wie viel Flüssigkeit tatsächlich eingeschenkt wurde. Schaum, Zitronenscheiben oder ähnliche Zusätze zählen nicht zur eigentlichen Getränkemenge", sagt Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Dabei sei es egal, ob es sich um Wasser, Saft, Limonade, Mischgetränke, Bier oder Wein handelt – in der Gastronomie sowie auf Festen und Märkten müssen Getränke in Gläsern mit Füllstrich ausgeschenkt werden.
Eis zählt laut Eichbehörden nicht zur Getränkemenge und darf nur zusätzlich beigefügt werden. Leichte Abweichungen gelten zwar als zulässig. Ist das Glas jedoch deutlich zu wenig gefüllt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, sich nachschenken zu lassen.
Ausnahmen von der Regel
Eine Einschränkung machen die Verbraucherschützer dabei aber trotzdem: Die Vorschriften der Mess- und Eichverordnung gelten nämlich nicht für alle Getränke. Ausgenommen sind Heißgetränke wie Kaffee, Tee oder Kakao.
Auch frisch gemixte Getränke aus drei oder mehr Zutaten – etwa Cocktails oder Milchshakes – müssen nicht nach Füllhöhe eingeschenkt werden. Das gilt ebenso für Getränke, die hauptsächlich aus Eis oder halbgefrorenen Zutaten bestehen.