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Wissen, was drin ist: So müssen Lebensmittel gekennzeichnet sein


Autor: Tamara Schneider

Deutschland, Mittwoch, 20. Sept. 2023

Beim Einkauf können Verbrauchern*innen auf Kennzeichnungen auf Lebensmitteln achten. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigen Lebensmittelkennzeichnungen.
Richtig hinschauen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln: Was steckt wirklich drin?


  • Wissen, was drin steckt: Diese Lebensmittelkennzeichnungen sind Pflicht
  • Zusammensetzung und Nährwerte: Daraus besteht dein Essen
  • Nährwerte: Das muss auf der Verpackung stehen
  • Zutaten und Zusatzstoffe: Daran erkennst du ein gesundes Lebensmittel
  • Allergene: Nicht nur bei Lebensmittelunverträglichkeit wichtig

Wer heute im Supermarkt Lebensmittel einkauft und wissen möchte, was in den Lebensmitteln drin steckt, ist in Deutschland gut informiert. Allerdings solltest du wissen, worauf du achten solltest, wenn du das Kleingedruckte auf den Verpackungen liest. Manche Kennzeichnungen sind laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Pflicht für alle im Handel vertriebenen Lebensmittel. Andere Kennzeichnungen sind wiederum nur für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben. Auch freiwillige Angaben der Hersteller*innen gibt es.

Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland

Bei vielen verarbeiteten Lebensmitteln ist heute nicht immer klar, was drin steckt. Von der Bezeichnung allein können Verbraucher*innen nicht immer auf den Inhalt schließen. "Fruchtsaft", "Honig" oder "Milch" sind zum Beispiel rechtlich festgelegte Bezeichnungen. Wenn diese Vorschrift für ein Produkt nicht vorliegt, dann können Hersteller die gebräuchliche Bezeichnung nutzen oder sogar eine Beschreibung selbst wählen.

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Klare Kennzeichnung oft nur auf der Rückseite

Die Kennzeichnungen, ob ein Lebensmittel zum Beispiel ein "Milchmischgetränk" ist oder nicht, steht auf der Verpackung meistens hinten. Es lohnt sich allerdings grundsätzlich, die Verpackung einmal umzudrehen und das Kleingedruckte zu lesen. Wichtige Informationen, die auf der Packung gedruckt sein müssen, sind: 

  • Information zur Haltbarkeit
  • Informationen zu den Inhaltsstoffen
  • Informationen zu Allergenen

Wer hat es hergestellt?

Handelt es sich um ein industriell gefertigtes Produkt, müssen auch der Name und die Anschrift der Herstellerfirma vermerkt sein. Diese Information ist für dich als Verbraucher*in wichtig, wenn es etwas an dem Produkt zu beanstanden gibt. Verantwortlich für diese Angaben ist der Unternehmer, unter dessen Name oder unter dessen Firma das Lebensmittel vertrieben wird. Bei Lebensmitteln, die außerhalb der EU hergestellt werden, muss der Importeur angegeben werden. 

Kennzeichnung von unverpackten Lebensmitteln

Bei frischem Obst vom Wochenmarkt oder dem Brot aus der Bäckerei gibt es auch Kennzeichnungspflichten. Diese Informationen müssen allerdings nicht so ausführlich angegeben werden wie bei verarbeiteten Produkten. Du hast vor Ort die direkte Möglichkeit, beim Hersteller oder Händler nachzufragen. Hier kannst du mehr zu diesem Thema lesen.

Zusätzliche Pflichtangaben

Zusätzlich zu den verpflichtenden Angaben auf Lebensmitteln können auch weitere wichtige Informationen auf den Verpackungen stehen. Achte beim Einkauf auch auf:

  • Hinweise zur Aufbewahrung und Lagerung: Wenn die Haltbarkeit des Lebensmittels von der richtigen Lagerung oder Aufbewahrung abhängt, müssen Hinweise zur korrekten Aufbewahrung angegeben werden, z. B.: "Bei 8 °C mindestens haltbar bis ..."
  • Hinweise zur Verwendung des Lebensmittels
  • Einfrierdatum bei TK-Fleisch und TK-Fisch
  • Herkunftskennzeichnung bei unverarbeitetem Fleisch, Fisch und Eiern und bei den meisten frischem Obst und Gemüse; bei frisch verpacktem, gekühlten oder tiefgefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch müssen Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung angegeben sein.
  • Botanische Herkunft: Werden pflanzliche Öle und Fette genutzt, muss informiert werden, aus welcher Pflanze die Zutat stammt
  • Alkoholgehalt: Ist mehr als 1,2 Volumenprozent in einem Lebensmittel oder Getränk enthalten, muss der Alkoholgehalt angegeben sein
  • Ersatzprodukte: Werden Lebensmittelimitate, z. B. kein echter Käse oder kein echtes Fleisch, verwendet, muss der Ersatzstoff am besten in unmittelbarer Nähe des Produktnamens und in einer Schriftgröße von mindestens 75  Prozent der Schrift des Produktnamens angegeben sein.

Angaben zum Schutz der Gesundheit

Einige Zutaten können für manche Menschen gesundheitlich schädlich sein, zum Beispiel dann, wenn du eine Allergie hast. Aber auch gefärbte Lebensmittel, Koffein, Alkohol oder andere Stoffe können darunter zählen. Diese Zutaten müssen unter anderem mit Warnhinweisen auf der Verpackung angegeben werden:

  • Azo-Farbstoffe: Alle mit Azofarbstoffen und Chinolingelb gefärbten Lebensmittel sind mit einem Warnhinweis "kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" zu kennzeichnen. Dies gilt für verpackte und unverpackte Ware.
  • Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalze: "Enthält Süßholz" oder "Enthält Süßholz – bei hohem Blutdruck sollte ein übermäßiger Verzehr dieses Erzeugnisses vermieden werden", steht auf der Verpackung, wenn Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalze mit verwendet wurden
  • Mehrwertige Alkohole: Der Hinweis "kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken", verweist darauf, wenn mehr als 10 Prozent mehrwertige Alkohole zugesetzt wurden
  • Erhöhter Koffeingehalt: Sind pro Liter mehr als 150 Milligramm Koffein enthalten, ist der Hinweis "Erhöhter Koffeingehalt - Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" verpflichtend. Bei Energy Drinks muss außerdem der Gehalt an Koffein in Milligramm je 100 Milliliter aufgeführt werden. Diese Hinweise sollten in der Nähe der Produktbezeichnung stehen
  • Nicht essbare Bestandteile: Ist zum Beispiel eine Wursthülle nicht essbar, muss darauf hingewiesen werden.

Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind alle Getränke, die auf der Basis von Kaffee und Tee sowie Kaffee- oder Tee-Extrakt von Verbrauchern eindeutig als Kaffee- oder Tee-haltig erkennbar sind. Identitätskennzeichen sind für Produkte tierischen Ursprungs, zum Beispiel Fleisch, Fisch, Geflügel, Milch und Käse Pflicht.

Auch eine Gebrauchsanweisung bzw. Hinweise zur Zubereitung sind vor allem bei Fertigprodukten verpflichtend. Gerne darf diese Anleitung mit Bildern versehen sein. Sie muss aber auch erläuternde Worte beinhalten.

Zusammensetzung - was drin steckt

Im Zutatenverzeichnis steht, welche Zusammensetzung das Lebensmittel hat. Auch Aromen werden darin aufgelistet. So kannst du schauen, ob es Inhaltsstoffe gibt, die du vielleicht vermeiden möchtest. Was zuerst aufgeführt wird, daraus besteht das Lebensmittel zu den größten Teilen. Die Reihenfolge erfolgt nach Gewichtsanteil.

Besteht eine Zutat wiederum aus mehreren Zutaten, wird auch diese Zusammensetzung in Klammern aufgelistet. Es sei denn, die zusammengesetzten Zutaten machen weniger als 2 Prozent aus und deren Zusammensetzung ist darüber hinaus rechtlich definiert. Dazu gehört z. B. Schokolade oder Konfitüre. Auch bei Gewürzmischungen, z. B. auf der Pizza oder in der Tomatensoße, müssen die einzelnen Bestandteile nicht genannt werden, wenn der Gesamtanteil unter 2 Prozent liegt. Ausnahme auch wieder hier: Allergene, wie z. B. Sellerie.

Richtig deklariert:

Die richtige Benennung ist wichtig. So werden Zusatzstoffe mit ihrem Klassennamen, wie zum Beispiel "Farbstoff" oder "Konservierungsmittel" genannt. Zusätzlich wird ihre E-Nummer oder ihre spezielle Bezeichnung angegeben. Das sieht dann zum Beispiel so aus: 

  • Verdickungsmittel E412 oder Verdickungsmittel Guarkernmehl

Was nicht rein muss:

In der Zutatenliste müssen keine Angaben zu Zusatzstoffen, Enzymen, Lösungsmittel und Trägerstoffen gemacht werden, wenn sie im verarbeiteten Produkt am Ende keine Wirkung mehr haben oder nach der Herstellung wieder entfernt worden sind. Allerdings muss der bzw. die Hersteller*in Allergene angeben, auch dann, wenn diese nur für die Herstellung verwendet worden sind.

Nährwerte - Das muss auf der Verpackung stehen

Wenn du auf die Kalorienzufuhr achtest oder auf vollwertige Lebensmittel wert legst, dann gibt dir die Nährwerttabelle viele für dich nützliche Informationen. Es werden der Kaloriengehalt und die Menge folgender Nährstoffe, immer bezogen auf die Menge von 100 Milliliter bzw. 100 Gramm, angegeben:

  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Für Nahrungsergänzungsmittel gilt dies nicht ausschließlich. Es müssen auch Angaben zum Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen, Cholin und Ballaststoffen gemacht werden. Hier beziehen sich diese Angaben nicht auf 100 Gramm, sondern auf eine Portion.

Ist das noch gut?

Ein oft gehörter Satz beim Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum: "Ist das noch gut?" Das MHD gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem der bzw. die Hersteller*in garantiert, dass das Lebensmittel - ungeöffnet und richtig gelagert - seine Eigenschaften Geruch, Geschmack und Nährstoffe behält. Bei manchen Lebensmitteln ist die Haltbarkeit von der richtigen Lagerung abhängig.

Bis auf den Tag genau

Lebensmittel, deren Haltbarkeit weniger als 3 Monate beträgt, müssen mit Tag und Monat im MHD angegeben werden. Bei einer Haltbarkeit von 3 bis 18 Monate werden der Monat und das Jahr angegeben. Bei Lebensmitteln mit noch längerer Haltbarkeit reicht das Jahr. Frisches Gemüse und Obst, mit Ausnahme von Keimen und Sprossen, sowie Zucker, Speisesalz (Ausnahme mit Zusätzen wie Jod) und Essig ist kein MHD notwendig.

Was bedeutet das Verbrauchsdatum?

Das Verbrauchsdatum gibt an, bis zu welchem Tag das Lebensmittel noch gegessen werden darf. Es wird vor allem auf Lebensmittel gebracht, die leicht verderblich sind. Das Datum steht meist hinter den Worten "zu verbrauchen bis".

Doch auch nach dem Ablauf des MHDs gilt: Nicht automatisch ist das Lebensmittel verdorben und muss weggeworfen werden. Geschmack, Konsistenz, Geruch - all das lässt sich durch die eigenen Sinne überprüfen. Allerdings solltest du bei einem Verbrauchsdatum das Lebensmittel nicht mehr essen, wenn dieses überschritten ist.

Auf Allergene achten

Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeit, Lebensmittelsensibilität, mit Reizdarm oder als Allergiker*innen sind darauf angewiesen, für ihre Ernährung unbedenkliche Lebensmittel zu kaufen. Deswegen müssen in der Zutatenliste die 14 Hauptallergene deutlich hervorgehoben werden. Manchmal siehst du auch den Hinweis "enthält Allergene". Bei Lebensmitteln, aus denen sich ergibt, dass sie Allergene enthalten, ist diese Pflicht nicht gegeben, z. B. Milch enthält Laktose und ist für Menschen mit Laktoseintoleranz nicht bekömmlich.

Zu kennzeichnende Allergene laut Lebensmittelinformationsverordnung (Anhang II) :

  • glutenhaltige Getreide und Produkte daraus *
  • Krustentiere und daraus hergestellte Produkte
  • Eier und daraus hergestellte Produkte
  • Fisch und daraus hergestellte Produkte
  • Erdnüsse und daraus hergestellte Produkte
  • Sojabohnen und daraus hergestellte Produkte
  • Milch und Produkte daraus (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte (Nüsse) **
  • Sellerie und daraus hergestellte Produkte
  • Senf und daraus hergestellte Produkte
  • Sesamsamen und daraus hergestellte Produkte
  • Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt in SO2
  • Lupinen und daraus hergestellte Produkte
  • Weichtiere und daraus hergestellte Produkte

* mit Nennung der Zutat Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme ** mit namentlicher Nennung der Zutat Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse

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