Kurios und teils absurd: Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für welche Lebensmittel?
Autor: Redaktion
Franken, Dienstag, 30. Juni 2020
Am 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland gesenkt. Dies gilt bis zum Jahresende. Bei den meisten Produkten verringert sich die Umsatzsteuer demnach von 19 auf 16 Prozent - bei vielen Lebensmitteln von sieben auf fünf Prozent. Doch bei einigen Produkten wird es tatsächlich kurios.
Generell unterliegen absolute Grundnahrungsmittel wie Brot, Butter, Milch und Kartoffeln dem ermäßigten Steuersatz von bisher sieben Prozent. Doch wieso bezahlen wir beim Kauf einer normalen Kartoffel weniger Mehrwertsteuer als bei einer Süßkartoffel? Bereits in der Vergangenheit wurde immer wieder über die ermäßigten Mehrwertsteuersätze diskutiert. Teils absurde Ausnahmen lassen uns auch jetzt zur Mehrwertsteuersenkung wieder staunen.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz wurde 1968 eingeführt. Damit sollte eigentlich nicht mehr als das Existenzminimum privilegiert werden. Es geht um subventionierte Produkte, die dem Gemeinwohl dienen - wie Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, aber auch Leistungen im öffentlichen Nahverkehr oder Kulturangebote. Mit sieben Prozent liegt der ermäßigte Satz weit unter dem Regelsatz von 19 Prozent.
Kurios und absurd - reduzierte Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln
Was Lebensmittel angeht, unterscheidet Deutschland steuerlich vor allem zwischen Grundnahrungsmitteln, Luxusgütern und verarbeiteten Produkten. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern, trotz Preissenkung. Die neue Steuerregelung bezweckt allerdings eine Minderung der beiden Prozentangaben. Somit werden zum 1. Juli 2020 alle Produkte, die bisher einem Steuersatz von sieben Prozent unterlagen, auf fünf Prozent gesenkt. Alle Produkte mit bisherigen 19 Prozent können Verbraucher bis Ende des Jahres mit 16 Prozent Mehrwertsteuer erwerben.
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Bei einigen Produkten blicken Verbraucher jedoch nicht mehr durch. Das liegt daran, dass verschiedene Lebensmittel unterschiedlich besteuert werden. Warum das so ist, ist unklar. Teilweise gar absurd. Während die Süßkartoffel beispielsweise als Luxusgut in der Lebensmittelindustrie gilt und somit einer höheren Steuerklasse unterliegt, wird der frische Trüffel als Grundnahrungsmittel gesehen und mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz versehen. Die besagte Süßkartoffel wird folglich mit 19 Prozent besteuert - die normale Kartoffel hingegen mit dem ermäßigten Steuersatz. Für Tomatenmark und -saft gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent - für Tomatenketchup und -soße werden 19 Prozent fällig.
Die Regelungen des Umsatzsteuergesetztes scheinen teils wirr, doch in der Regel gilt: Grundnahrungsmittel, wie beispielsweise Eier, Milch und Mehl werden mit einem Steuersatz von fünf Prozent berechnet. Luxusgüter hingegen, wie zum Beispiel eine Süßkartoffel oder verarbeitete Produkte - dazu zählen unter anderem Getränke oder Trüffelöl - mit 16 Prozent.
Was gilt nach der Mehrwertsteuersenkung bei Lebensmitteln?
Wir haben Ihnen eine Auswahl an Lebensmitteln zusammengestellt, anhand der Sie erkennen können, welcher Mehrwertsteuersatz nach der Senkung am 1. Juli 2020 gilt
5 % Mehrwertsteuer
- das meiste Obst
- das meiste Gemüse
- Milch
- Eier
- Zucker
- Mehl
- Kaffeebohnen
- Süßigkeiten
- Tiernahrung
- Fleisch
- Fisch
- Honig
- Getreideerzeugnisse
- Backwaren
- Teebeutel
- Gewürze
- Butter
- Käse