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Ware umtauschen ohne Kassenzettel: Diese Rechte hast du


Autor: Agnes Wilms

Deutschland, Freitag, 01. März 2024

Du hast den Kassenzettel bereits weggeschmissen und möchtest trotzdem etwas umtauschen oder zurückgeben? Wir erklären dir, wie die Reklamation ohne Kassenzettel problemlos funktioniert.
Gerade bei Elektrogeräten sollte man den Kassenzettel über eine längere Zeit aufbewahren.


  • Umtausch ohne Kassenbon: Pflicht oder Kulanz?
  • Kann ich ohne Kassenzettel umtauschen? Umtauschrecht kennen
  • Unterschied: Mangelware oder Nichtgefallen
  • So funktioniert die Reklamation ohne Kassenzettel

Stellst du nach einiger Zeit erst fest, dass dir der gekaufte Artikel doch nicht gefällt oder dass er gar fehlerhaft ist, kannst du den Artikel im Geschäft reklamieren. Es gibt jedoch Unterschiede zu der Rücknahmepflicht des Verkäufers, die sich nach den jeweiligen Gründen des Umtausches richten. Nicht alle Umtauschgründe werden vom Gesetzgeber gleich bewertet, wie die Experten von bezahlen.net erklären. Manchmal ist ein Umtausch oder eine Rücknahme vom Verkäufer verpflichtend, manchmal kann ein Umtausch oder eine Rücknahme der Ware rein auf der Kulanz des Verkäufers basieren. Im schlechtesten Fall nimmt der Verkäufer die Ware gar nicht zurück. Wo die Unterschiede liegen und wie du richtig umtauscht, haben wir für dich zusammengestellt.

Gekaufte Ware umtauschen: Kein Kassenzettel vorhanden? Es gibt noch andere Beweismittel

Im Prinzip ist der Kassenzettel nichts anderes als der Nachweis der Bezahlung des gekauften Artikels. Klar ist auch, dass man nicht jeden Kassenzettel ewig aufheben kann oder das man ihn manchmal einfach sogar verliert. Möchte man Waren umtauschen und hat keinen Kassenzettel mehr, ist das dennoch auf Umwegen möglich.

Wenn du keinen Kassenzettel mehr hast, solltest du versuchen, den Kaufnachweis beim Händler über deine Kontoauszüge, ein Foto des Kassenzettels, die Kreditkartenabrechnung oder das noch vorhandene Preisschild zu beweisen. Liegt eine Mangelware vor, ist die Rückgabe des Artikels kein Problem. Der Verkäufer ist verpflichtet, die mangelhafte Ware gegen fehlerfreie Ware auszutauschen oder zu reparieren.

Zu einer Rückerstattung des Kaufpreises ist er nicht sofort verpflichtet. Im Normalfall darf der Kunde zwischen dem Umtausch oder der Reparatur der fehlerhaften Ware entscheiden. Ist absolut kein Kaufbeweis des fehlerhaften Artikels vorhanden, reicht es manchmal aus, einen Zeugen zu haben, der den Kauf bestätigt. Exakte und ausführlichere Bestimmungen zum Kauf von mangelhafter Ware ohne Kassenzettel finden sich im BGB. Die gesetzlich verpflichtenden Regelungen zur Rücknahme gelten übrigens genauso für reduzierte Waren. Hier macht der Gesetzgeber keinen Unterschied. 

Verpflichtender Umtausch und Kulanz

Bei Nichtgefallen des gekauften Artikels ist die Rücknahme ohne Kassenzettel schon etwas schwieriger. Da es sich nicht um mangelhafte Ware handelt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Artikel umzutauschen, zurückzunehmen und das Geld auszuzahlen. Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Hier besteht kein gesetzlich verpflichtender Anspruch.

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Eine Ausnahme besteht, wenn der Verkäufer und der Käufer vor dem Kauf des Artikels ein Umtauschrecht für nicht mangelhafte Ware vereinbart haben. Hier ist der Verkäufer an sein Versprechen gebunden und muss die fehlerfreie Ware zurücknehmen. Der ganze Verlauf geschieht aber allerdings rein auf freiwilliger Basis seitens des Verkäufers.

Bei Nichtgefallen muss der Verkäufer die Ware nicht einmal zurücknehmen, wenn selbst ein Kassenzettel vorliegt. Das geschieht von seitens des Verkäufers rein auf Kulanz. Oftmals nehmen Unternehmen jedoch Umtauschartikel ohne Kassenzettel auf Kulanzbasis zurück, da sie sich vor schlechten Bewertungen seitens des Kunden fürchten.