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Strengere Regeln im Supermarkt: Schluss mit falschen Verpackungs-Versprechen


Autor: Elisabeth von Sydow, Stefan Lutter

Deutschland, Donnerstag, 08. Oktober 2026

Irreführende Umweltversprechen auf Verpackungen sind jetzt verboten. Neue EU-Regeln sorgen für mehr Klarheit und Transparenz im Supermarkt.
Beim Einkauf in Supermärkten wie Edeka, Rewe und Aldi oder Drogerien wie dm ist es jetzt einfacher, wirklich umweltfreundliche Produkte zu erkennen. Irreführende Begriffe wie „öko" oder „grün" ohne Beleg dürfen seit dem 27. September nicht mehr auf Verpackungen erscheinen.


Seit dem 27. September 2026 gelten in deutschen Supermärkten deutlich strengere Vorgaben für Umweltwerbung. Es geht um Verpackungs-Versprechen mit Begriffen wie "klimaneutral", "nachhaltig" oder "ökologisch". Diese sind auf Verpackungen nun untersagt, sofern sie nicht durch unabhängige Siegel belegt werden können.

Ziel ist es, Greenwashing und irreführende Aussagen im Einzelhandel effektiv zu unterbinden und den Verbraucherschutz zu stärken. Unternehmen müssen ihre Werbeaussagen jetzt klar belegen und dürfen keine unkonkreten Nachhaltigkeitsversprechen mehr nutzen. 

Neue EU-Regel: Diese Umwelt-Labels und Werbesprüche sind ab sofort tabu

Mit der Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 werden pauschale Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "grün", "nachhaltig" oder "recycelbar" auf Produktverpackungen und in der Werbung stark eingeschränkt. Solche allgemeinen Begriffe sind jetzt nur noch zulässig, wenn das Unternehmen laut IHK-Angaben eine "anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachweisen kann – etwa durch offizielle Siegel wie den Blauen Engel, das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo. Ebenfalls verboten sind Aussagen wie "klimaneutral" oder "CO₂-neutral", wenn diese Behauptungen ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, also etwa dem Kauf von CO₂-Zertifikaten für Projekte außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette. Unternehmen dürfen zwar weiterhin über Klimaschutzprojekte informieren, aber sie dürfen nicht mehr den Eindruck erwecken, das Produkt selbst sei emissionsfrei hergestellt worden.

Zudem dürfen selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel oder private Labels ohne unabhängige Prüfung nicht mehr verwendet werden. Erlaubt bleiben nur noch Siegel, die auf einem transparenten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle vergeben werden. Auch die Praxis, ein gesamtes Produkt als umweltfreundlich zu bewerben, obwohl nur ein einzelner Bestandteil nachhaltig ist, wird explizit untersagt.

"Unlauter", und somit untersagt, sind dabei insbesondere folgende Praktiken:

  • Vage Umweltversprechen ohne Nachweis: Werbeaussagen wie "grün", "umweltfreundlich" oder "öko" dürfen nur noch mit genauer Erklärung verwendet werden. Es reicht nicht, ein Produkt als nachhaltig zu vermarkten, wenn sich dies etwa nur auf die Verpackung bezieht.
  • Undurchsichtige Siegel: Umweltzeichen und Gütesiegel müssen nachvollziehbare Vergabekriterien aufweisen und von unabhängigen Stellen überprüft sein.
  • "Klimaneutral" durch Kompensation: Produkte dürfen nicht mehr als "klimaneutral" oder "CO₂‑reduziert" beworben werden, wenn lediglich Ausgleichszahlungen für Klimaprojekte außerhalb der eigenen Produktion getätigt wurden. Gesetzliche Pflichten wie Emissionsgrenzwerte dürfen außerdem nicht als besondere Umweltleistung dargestellt werden.
  • Irreführende Angaben zur Haltbarkeit: Übertriebene Versprechen zur Lebensdauer, nicht haltbare Garantiezusagen oder das bewusste Verschweigen geplanter Obsoleszenz sind künftig untersagt.
  • Fragwürdige Reparaturversprechen: Wird mit Reparierbarkeit geworben, müssen Ersatzteile tatsächlich erhältlich und Updates verfügbar sein. Produkte, die absichtlich eine Reparatur verhindern, dürfen nicht als reparaturfreundlich dargestellt werden.
  • Versteckte Nachteile: Informationen über fehlende Ersatzteile, kurze Updatezeiträume bei Elektronik oder vorzeitige Wechsel von Betriebsstoffen, die zusätzliche Kosten verursachen, dürfen nicht verschwiegen werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Die neuen Vorschriften sind als sogenannte "Per-se-Verbote" im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert. Das bedeutet: Solch ein Vorgehen ist gegenüber Endverbrauchern stets unlauter, ohne dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob sie für die Kaufentscheidung relevant waren.

Bei Verstößen drohen Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherverbände oder qualifizierte Wirtschaftsverbände. Darüber hinaus können Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Für Unternehmen bedeutet es ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko, wenn sie ihre Werbung, Verpackungen oder Online-Shops nicht rechtzeitig anpassen. Das gilt im Übrigen auch für bereits produzierte Verpackungen.

Etablierte Öko-Siegel bleiben erlaubt

Trotz der strengeren EU-Regen sind bewährte Öko-Siegel weiterhin erlaubt, sofern ihre Vergabekriterien nachvollziehbar sind und eine unabhängige Prüfung erfolgt. Laut EU-Richtlinie gegen Greenwashing werden einige Siegel als verlässlich eingestuft, da sie sich durch transparente Standards sowie eine externe Zertifizierung auszeichnen. Wie das Umweltbundesamt (UBA) in seiner Erklärung der neuen Regeln betont, gelten Erleichterungen für Zeichen wie EU Ecolabel, Blauer Engel sowie ISO-14024-Umweltzeichen. Wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig berichtet, müssen Siegel öffentliche Kriterien aufweisen, allen Unternehmen offenstehen und durch Dritte zertifiziert werden.

Diese Anforderungen erfüllen folgende etablierte Kennzeichnungen:

  • Staatliche Siegel für Lebensmittel:
    • Deutsches Bio-Siegel: Das grüne Sechseck mit dem Schriftzug "Bio" steht für Erzeugnisse nach EU-Öko-Verordnung. Demnach stammen mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau, werden ohne Gentechnik, chemisch-synthetische Pestizide oder Kunstdünger erzeugt.
    • EU-Bio-Logo: Das grüne Blatt aus zwölf EU-Sternen kennzeichnet seit 2012 sämtliche zertifizierten Bioprodukte. Garantiert dieselben Mindeststandards wie das deutsche Bio-Siegel nach EU-Öko-Verordnung.
  • Private Anbauverbände mit strengeren Standards:
    • Demeter, Bioland und Naturland: private Verbandssiegel mit Kriterien, die noch über die gesetzlichen Bio-Anforderungen hinausgehen. Demeter etwa fordert biodynamische Landwirtschaft, Bioland verlangt 100 Prozent Bio-Futter statt der gesetzlichen 95 Prozent, Naturland integriert zusätzlich soziale Standards.
  • Staatliche Siegel für Nicht-Lebensmittel:
    • Blauer Engel: Deutschlands ältestes Umweltzeichen (seit 1978) für Produkte wie Reinigungsmittel, Elektronik, Möbel oder Farben. Zeichnet Waren aus, die über den gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher sind als vergleichbare Alternativen.
    • EU-Ecolabel: Auch als "Europäische Blume" bekannt, signalisiert dieses EU-weit einheitliche Umweltzeichen nachhaltige Kriterien in verschiedenen Kategorien – von Kosmetik und Textilien bis hin zu Dienstleistungen. 

Wie Verbraucher von den neuen Regeln profitieren

Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen von Produkten informiert werden und somit ihre Kaufentscheidung dahingehend präziser treffen können. Durch klarere, konkretere und nachprüfbare Umweltaussagen wird das Vertrauen in Nachhaltigkeitslabel gestärkt und Greenwashing wirksam eingedämmt.

Zudem müssen Vergleichs- und Bewertungsplattformen, die Produkte anhand ökologischer oder sozialer Kriterien bewerten, künftig ihre Bewertungsmethoden offenlegen. Nutzer sollen nachvollziehen können, welche Kriterien verwendet werden, auf welchen Daten die Bewertung beruht und wie aktuell diese Informationen sind. Auch bei Aussagen zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Softwareaktualisierungen gelten neue Informationspflichten.

Insgesamt sollen die neuen Regeln zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen, indem sie Transparenz schaffen und irreführende Versprechen unterbinden.

Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das: Wenn Sie in einem deutschen Supermarkt einkaufen, können Sie sich darauf (hoffentlich) verlassen, dass verbleibende Umweltaussagen und Siegel geprüft, transparent und belastbar sind.