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Strengere Regeln für Supermarkt-Verpackungen: Dieses Verbot gilt jetzt


Autor: Elisabeth von Sydow

Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026

Greenwashing ade: Seit kurzem greift ein strenges Verbot gegen irreführende Umweltwerbung im Supermarkt. Viele Nachhaltigkeitsversprechen sind nun tabu.
Schönfärberei im Supermarkt soll der Vergangenheit angehören: Seit Ende September 2026 gelten in deutschen Supermärkten strengere Regeln gegen irreführende Umweltwerbung. Neue Vorschriften zu Greenwashing und Nachhaltigkeit sorgen für mehr Transparenz beim Einkauf.


"Klimaneutral“, "nachhaltig“ oder "ökologisch“: Diese oder ähnliche Versprechen auf Lebensmitteln sind seit dem 27. September 2026 in deutschen Supermärkten verboten. Seit diesem Datum sind verschärfte Regeln gegen irreführende Umweltwerbung – auch Greenwashing genannt – in Kraft. Besonders im Einzelhandel und in Supermärkten dürfen viele bisher gängige Nachhaltigkeitsversprechen nicht mehr verwendet werden.

Was genau ist seit Ende September verboten?

Mit der Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 werden pauschale Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "grün", "nachhaltig" oder "recycelbar" auf Produktverpackungen und in der Werbung stark eingeschränkt. Solche allgemeinen Begriffe sind jetzt nur noch zulässig, wenn das Unternehmen laut IHK-Angaben eine "anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachweisen kann – etwa durch offizielle Siegel wie den Blauen Engel, das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo.

Ebenfalls verboten sind Aussagen wie "klimaneutral" oder "CO₂-neutral", wenn diese Behauptungen ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, also etwa dem Kauf von CO₂-Zertifikaten für Projekte außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette. Unternehmen dürfen zwar weiterhin über Klimaschutzprojekte informieren, aber sie dürfen nicht mehr den Eindruck erwecken, das Produkt selbst sei emissionsfrei hergestellt worden.

Zudem dürfen selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel oder private Labels ohne unabhängige Prüfung nicht mehr verwendet werden. Erlaubt bleiben nur noch Siegel, die auf einem transparenten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle vergeben werden. Auch die Praxis, ein gesamtes Produkt als umweltfreundlich zu bewerben, obwohl nur ein einzelner Bestandteil nachhaltig ist, wird explizit untersagt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Die neuen Vorschriften sind als sogenannte "Per-se-Verbote" im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert. Das bedeutet: Solch ein Vorgehen ist gegenüber Endverbrauchern stets unlauter, ohne dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob sie für die Kaufentscheidung relevant waren.

Bei Verstößen drohen Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherverbände oder qualifizierte Wirtschaftsverbände. Darüber hinaus können Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Für Unternehmen bedeutet es ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko, wenn sie ihre Werbung, Verpackungen oder Online-Shops nicht rechtzeitig anpassen. Das gilt im Übrigen auch für bereits produzierte Verpackungen.

Wie profitieren Verbraucher von den neuen Regeln?

Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen von Produkten informiert werden und somit ihre Kaufentscheidung dahingehend präziser treffen können. Durch klarere, konkretere und nachprüfbare Umweltaussagen wird das Vertrauen in Nachhaltigkeitslabel gestärkt und Greenwashing wirksam eingedämmt.

Zudem müssen Vergleichs- und Bewertungsplattformen, die Produkte anhand ökologischer oder sozialer Kriterien bewerten, künftig ihre Bewertungsmethoden offenlegen. Nutzer sollen nachvollziehen können, welche Kriterien verwendet werden, auf welchen Daten die Bewertung beruht und wie aktuell diese Informationen sind. Auch bei Aussagen zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Softwareaktualisierungen gelten neue Informationspflichten.

Insgesamt sollen die neuen Regeln zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen, indem sie Transparenz schaffen und irreführende Versprechen unterbinden.

Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das: Wenn Sie in einem deutschen Supermarkt einkaufen, können Sie sich darauf (hoffentlich) verlassen, dass verbleibende Umweltaussagen und Siegel geprüft, transparent und belastbar sind.