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Schuko-Stecker beim Balkonkraftwerk jetzt genehmigt: Mehr Sicherheit für alle


Autor: Klaus Heimann, Philipp Eigner

, Freitag, 05. Dezember 2025

Es gibt endlich eine neue Regelung (DIN-Norm) für den sicheren Stromfluss von Balkonkraftwerken. Geklärt ist damit: Der Strom fließt jetzt legal und sicher durch Schuko-Stecker.
Seit Dezember 2025 ist es VDE offiziell: Der Einsatz der Haushaltssteckdose ist legal und sicher.


Die jahrelange Unsicherheit bei den Balkonkraftwerken (BKW) ist endlich beendet. Und das war der Fall: Durch veraltete Normen des Verbands für Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) war die Verwendung des Schuko-Steckers zum Anschluss unklar geregelt. Teilweise gab es sogar die Ansage: unzulässig. Diese Unsicherheitsphase ist durch die neue Norm beendet.

Balkonkraftwerk-Experte Christian Ofenheusle und die neue VDE-Norm

Die meisten BKW sind mit einem klassischen Schutzkontakt-Stecker (Schuko) für die Haushaltssteckdose verkauft und im Einsatz. Ob dieser Anschluss legal und sicher ist, war bislang ungeklärt. Wer auf Nummer sicher gehen wollte, hat die spezielle Einspeisesteckdose (Wieland) genutzt.

Seit Dezember 2025 steht nun fest: Laut VDE ist der Einsatz der Haushaltssteckdose legal und sicher. Die neue VDE-Norm DIN VDE V 0126-95, die jetzt veröffentlicht und damit in Kraft ist, erlaubt den Schuko-Stecker als normgerechte Ausführung. Wie bislang auch schon ist alternativ die Wielandsteckdose weiterhin freigegeben.

inFranken.de hat mit Solar-Experte Christian Ofenheusle über die neue VDE-Norm, ihre Entwicklung und die Auswirkungen gesprochen. Bei dem Solar-Experten aus Berlin dreht sich alles um die dezentrale Energiewende. 

Die Zukunft der Energieversorgung liegt in der Hand der Bürger

Als Inhouseberater bei Kleines Kraftwerk, einem der Marktführer der Branche und als Vorsitzender des Bundesverbands Steckersolar berät er Entscheider in Wirtschaft und Politik. Sein Motto lässt sich so zusammenfassen: "Die Zukunft der Energieversorgung liegt in der Hand der Bürger“.

Mitgemischt hat er auch bei der neuen Norm. Sein Ziel formuliert er so: "Es ging darum, klare Anforderungen an Sicherheit und Stabilität zu formulieren. Insbesondere Leistungsgrenzen, Anforderungen an die Montagesysteme sowie die finale Klärung, ob ein Haushalts-(Schutzkontakt-)Stecker nun verwendet werden darf oder nicht. Dieser war nämlich bislang nur ‚geduldet‘, das ist jetzt anders.“

Für viele sicherheitsbewusste Vermietende und Mietende gibt es jetzt ein neues Argument für die Mini-PV: verbriefte Sicherheit. Der Aufwand für Montage des Balkonkraftwerks bleibt gering und die VDE-Norm macht dafür klare Vorgaben.

Was wird anders durch die VDE-Norm?

Durch die neue VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 ändert sich für diejenigen, die schon ein BKW regulär betreiben, nichts. Sie können ihre bisherigen Geräte ohne Probleme weiter nutzen. „Diese sind ja auch in den meisten Fällen bereits sehr sicher“, merkt der Solarexperte an.

Diejenigen aber, die ein Neugerät anschaffen wollen, werden im Laufe von 2026 die ersten Angebote finden, welche mit der Konformität mit der Norm werben. Es ist absehbar, so Christian Ofenheusle, dass auch einige Stellen wie Vermieter oder kommunale Förderprogramme solche Konformitätserklärungen ab 2026 aktiv einfordern.

In den letzten Monaten gab es Bestrebungen durch die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC), einen separaten Stromkreis für Balkonkraftwerke zur Pflicht zu machen und die Verwendung von Standardsteckern zu verbieten. 

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Sind laienbedienbare Geräte ein Paradigmenwechsel?

Damit wäre das Ende der Mini-PV-Anlagen beschlossene Sache gewesen. "Da die internationalen Normen für Deutschland auch relevant sind, hätte das Aus für die gängige Anschlussform für Steckersolargeräte bedeutet. Mit der neuen Produktnorm gibt es aber nun ein Werkzeug, um dies zumindest für Deutschland abzuwenden“, meint Christian Ofenheusle.

Bereits im Vorfeld der Norm-Aktivitäten des VDE war klar, dass das Vorhaben einer neuen Norm nicht mal so nebenbei zu erledigen war. Ofenheusle schildert den Diskussionsprozess so: "Mehre Entwürfe und eine Schlichtung waren notwendig. Es handelt sich um ein völlig neues Gebiet für die Normung. Die Erzeugung und Einspeisung von Strom durch laienbedienbare Geräte ist ein Paradigmenwechsel. Dabei wollte man alles richtig machen, insbesondere, wenn es um die Sicherheit in Haushalten geht.“

Die Norm wurde zweimal als Entwurf veröffentlicht, jeweils mit einer Kommentarphase. Insgesamt gingen dabei rund 1.200 Anmerkungen ein. Ein Großteil davon stammte aus der Solar-Community, die realistische Leistungsgrenzen und eine Abschaffung der Pflicht zum Wieland-Stecker anmahnte. Da diese Einwände keine ausreichende Beachtung fanden, beantragte der Bundesverband Steckersolar schließlich eine Schlichtung.

Normen-Widerspruch verhindert?

Nachdem in der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 die Nutzung des Schutzkontaktsteckers sicher verankert war, galt es, einen Normen-Widerspruch mit der in Vorbereitung befindlichen DIN VDE 0100-751 (Installationsnorm) zu verhindern, welche die Balkonkraftwerk Verhinderungs-Regeln der IEC für Deutschland übernehmen wollte. Deshalb setzte sich Christian Ofenheusle kurzerhand ins Auto (sechs Stunden von Berlin nach Offenbach am Main in die Merianstraße 28, zum Sitz des VDE), um vor Ort seine Argumente für die Bürgerenergie und BKW vorzutragen.

Sein wichtigster Punkt: Nur wenn alle Anschlussarten, die die Produktnorm erlaubt – einschließlich Haushalts-(Schutzkontakt-)Stecker – auch in der Installationsnorm zulässig sind, entsteht eine widerspruchsfreie und praktikable Regelung. Der Argumentation folgte der Ausschuss für die Norm beim Schuko-Stecker. Was allerdings noch aussteht, ist die Umsetzung bei der Installationsnorm, die üblicherweise der Elektroinstallateur zu beachten hat.

Die Produktnorm hingegen ist bereits gültig, sodass der Schutzkontaktstecker nun auch regulär genutzt werden darf. Allerdings gibt es hierbei auch klare Leistungsgrenzen von 800 Watt beim Wechselrichter und 960 bzw. 2000 Watt bei den Modulen.

Ist Begrenzung beim Wechselrichter berechtigt?

Ja, meint der Experte aus Berlin: Per Gesetz lassen sich Steckersolargeräte bis zu einer Solarmodulleistung von 2000 Watt anmelden. Die Wechselrichterleistung liegt aber nur bei maximal 800 Watt. Für Ofenheusle ist das plausibel, weil der Strom aus dem BKW und der aus der Sicherung im Haushalt zusammenkommen und sich aufsummieren können.

"Überschreitet man die Grenzen, kann es dadurch zu Überlastungen kommen, durch welche die Installation insgesamt schneller altert und defekt werden kann. Bleibt man darunter, trägt ein BKW sogar zu einer längeren Lebenszeit der Installation bei“, so verteidigt er die Begrenzung.

Christian Ofenheusle sieht durchaus Vorteile für den Betreiber eines BKW, vor allem gegenüber Skeptikern und Vermietern. Insbesondere die Freigabe des Schutzkontaktsteckers schaffe nun die Sicherheit, dass nachweisbar mit der Nutzung kein Risiko eingegangen wird.

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Verändert sich was im Schadensfall?

Christian Ofenheusle weist darauf hin, dass die Händler als Zusammensteller der Komponenten neuerdings als Hersteller zu betrachten sind. Mit einer wichtigen Konsequenz: Sie haften gegenüber dem Kunden dafür, dass er sein Gerät für den genannten Anwendungsfall (z. B. Montageart und -ort, inkl. zulässige Wind- und Schneelastzone etc.) sicher betreiben kann.

Der Neukunde sollte darauf achten, dass entsprechende Angaben in der Montageanleitung stehen – das ist bislang nicht immer der Fall. Und in jedem Fall sollte der Käufer die Angaben mit seiner örtlichen Gegebenheit vergleichen. Passt alles zusammen, gibt es keine Argument mehr gegen den Kauf eines BKW.

Eine nachträgliche Konformitätsbestätigung bereits gekaufter Modelle ist unwahrscheinlich, da diese die Anforderungen – etwa bei den nun notwendigen Angaben in der Produktanleitung – nicht erfüllen. Zum Glück ist sie aber auch nicht notwendig, denn bereits angemeldete und genehmigte Geräte genießen Bestandsschutz. Und trotz neuer Produktnorm gilt natürlich weiterhin: Beachtet der Nutzer eines BKW die Montageanleitung oder die Anschlusshinweise nicht, dann haftet er oder sie auch weiterhin selbst.

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