Druckartikel: Schon gewusst? Diese Pflicht gilt seit Januar für viele Läden

Schon gewusst? Diese Pflicht gilt seit Januar für viele Läden


Autor: Strahinja Bućan

Deutschland, Donnerstag, 12. März 2026

Wer E-Zigaretten verkauft, muss sie auch zurücknehmen. Dies sieht eine neue Pflicht für den Einzelhandel vor, die seit Januar in Deutschland gilt.
Schon gewusst? Diese Pflicht gilt seit Januar für viele Läden


Die neue EU-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte bringt eine neue Verpflichtung für den Einzelhandel mit sich. Seit Anfang Januar gilt sie in Deutschland - und für viele Menschen klärt sich eine Frage ein für alle Mal auf. Denn bisher wusste kaum jemand, wie er ausgedampfte E-Zigaretten richtig entsorgen sollte.

Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass nun Supermärkte, Kioske, Tankstellen und weitere Einzelhändler dazu verpflichtet sind, gebrauchte E-Zigaretten zurückzunehmen. So soll die Entsorgung erleichtert werden und wertvolle Rohstoffe können wieder aufgearbeitet werden. Außerdem ist der Schritt wichtig, um Brand- und Umweltrisiken zu minimieren. Denn: Gebrauchte E-Zigaretten gehören aufgrund ihrer Akkus auf keinen Fall in den Restmüll oder die Gelbe Tonne.

E-Zigaretten einfach beim Händler zurückgeben - Deutschland setzt EU-Richtlinie um

"Dank der neuen Regelung können Verbraucher ihre ausgedienten Geräte jetzt einfach dort abgeben, wo sie verkauft werden und das ohne Zusatzkosten und ohne Kaufpflicht", so Sigrid Goldbrunner, Referatsleiterin Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Bayern. Seit Monaten ist unter anderem ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten im Gespräch - doch nicht alle Experten sind begeistert von dem Vorstoß.

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Problematisch ist bei elektronischen Zigaretten oder Vapes der eingebaute Akku. Wird dieser unsachgemäß entsorgt, können laut der Verbraucherzentrale Schadstoffe in Boden und Grundwasser gelangen und so die Umwelt und Gesundheit belasten. Bei beschädigten Akkus besteht außerdem eine akute Brandgefahr in Müllfahrzeugen, Sortieranlagen oder Wertstoffhöfen.

Ein weiterer Vorteil der sachgerechten Rückgabe der gebrauchten E-Zigaretten ist laut der Verbraucherzentrale, dass wichtige Rohstoffe wiederverwendet werden können. In den Akkus sind unter anderem Aluminium, Kupfer, Nickel, Kobalt oder Silber enthalten. Recycling "schont Ressourcen, vermeidet Umweltbelastungen und stärkt eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft", heißt es von der Verbraucherzentrale.