Beitragsservice schreibt Millionen Menschen an: Was Sie jetzt tun müssen
Autor: Karin Seibold
Deutschland, Freitag, 06. November 2026
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, früher als GEZ bekannt, gleicht ab Sonntag Millionen Meldedaten ab. Haushalte, die noch nicht zahlen, bekommen dann Post aus Köln. Was Sie dann tun sollten.
Es geht um den sogenannten Meldedatenabgleich - um die Rundfunkgebühr, die früher von der GEZ eingezogen wurde. Laut dem Portal rundfunkbeitrag.de übermitteln dafür die Einwohnermeldeämter Meldedaten an den Beitragsservice, wenn sich bei volljährigen Einwohnern Daten geändert haben. Das Portal schreibt: "Der Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes im Beitragsservice sicherstellen, damit sich auch weiterhin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen." Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen würden dabei "selbstverständlich" eingehalten.
Der vierte Meldedatenabgleich dieser Art
Anders als beim anlassbezogenen Abgleich werden beim bundesweiten Abgleich Daten aller volljährigen Menschen in Deutschland übermittelt, heißt es. Das passiert jetzt schon zum vierten Mal: Schon in den Jahren 2013, 2018 und 2022 wurde laut Deutscher Presseagentur (dpa) solche ein Abgleich durchgeführt.
Die Briefe sollen ab Mitte Dezember verschickt werden
Bis zum 8. Dezember übermitteln die Einwohnermeldeämter die Daten. Sie geben dabei unter anderem Name, Geburtsdatum sowie aktuelle und frühere Anschrift weiter. Der Versand der Schreiben soll voraussichtlich am 14. Dezember beginnen und innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.
Pro Wohnung werden derzeit 18,36 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag fällig. Über eine mögliche Erhöhung wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestritten. ARD und ZDF haben dort laut dpa Beschwerde eingelegt, weil die Bundesländer eine empfohlene Anhebung um 58 Cent bislang nicht umgesetzt haben. Eine Entscheidung steht noch aus.
Das Schreiben besser nicht ignorieren - sonst wird man automatisch angemeldet
Wer das Schreiben bekommt, sollte es nicht ignorieren. "Wer nicht reagiert, riskiert eine automatische Anmeldung und rückwirkende Beitragsforderungen", erklärt das Portal rundfunkbeitrag.de. Und auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät: "Reagieren Sie auf das Schreiben des Beitragsservice auch dann, wenn für Ihren Haushalt bereits eine Person den Rundfunkbeitrag zahlt. Teilen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mit. Sie finden diese auf dem Verwendungszweck Ihres Zahlungsauftrags. Sie haben zwei Wochen Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren."
Bei Zweitwohnung "Erweiterte Meldebescheinigung" ausfüllen
Wenn sich das Schreiben auf eine Zweitwohnung bezieht, sollte man auch das mitteilen. Dafür ist eine sogenannte "Erweiterte Meldebescheinigung" gedacht, mit der man das nachweisen kann.
In diesem Fall ist die Anmeldung vorgeschrieben
Sollten Sie den Brief bekommen haben, und für ihre Wohnung zahlt tatsächlich noch niemand den Rundfunkbeitrag, müssen Sie sich anmelden. Schreiben Sie auf das Formular, wann sie in die Wohnung eingezogen sind und schicken Sie es zurück. Der Beitragsservice hat das Recht, auch rückwirkend Beiträge von Ihnen einzufordern.