Wer diese Paket-Regel nicht kennt, muss eine teure Strafe bezahlen
Autor: Michelle Sarafski
Deutschland, Freitag, 18. April 2025
Ein neues Postgesetz schreibt eine Kennzeichnungspflicht für Pakete vor. Werden diese ab einem bestimmten Gewicht nicht gekennzeichnet, drohen Strafgelder.
Ab April 2025 gibt es Strafen bei falsch gekennzeichneten Paketen. Grund dafür ist ein neues Postgesetz, das eine neue Kennzeichnungspflicht für Pakete aufweist. Damit sollen die neuen Arbeitsschutzvorschriften des Gesetzes berücksichtigt werden.
Die neue Regelung besagt, dass besonders schwere Pakete nur noch von zwei Zustellern oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden sollen. Die Pakete sollen mit einem bestimmten Gewichtssymbol gekennzeichnet werden.
Zwei Gewichtsstufen mit Kennzeichnung
Zwei Gewichtsstufen sollen besonders gekennzeichnet werden. Ist das Paket zwischen zehn und 20 Kilogramm schwer, soll es mit einem Gewichtssymbol gekennzeichnet werden. "10+" wird dann auf dem Paket stehen. Bei mehr als 20 Kilogramm muss das schwarz eingefärbte Symbol "20+" auf dem Paket stehen.
In Ausnahmefällen kann eine Kennzeichnung mit kostenpflichtigen Zusatzstickern erfolgen, wenn man keinen passenden Paketschein hat.
Von der neuen Regelung betroffen sind alle nationalen Pakete für private und geschäftliche Nutzer. Davon ausgenommen sind jedoch Retouren und internationale Pakete. Neben dem Paketdienst DHL sind auch andere Dienste betroffen. Hier werden beispielsweise bei Hermes und GLS ähnliche Symbole zur Kennzeichnung verwendet.
Falsche Kennzeichnung wird bestraft
Ab dem 1. April 2025 wird eine Strafzahlung fällig, wenn ein schweres Paket nicht richtig gekennzeichnet wurde. Dies wird als Aufwandsentschädigung bzw. Kennzeichnungs- oder Gewichtskorrekturentgelt betitelt. Hierbei werden zwei wichtige Aspekte bemängelt: die falsche Kennzeichnung und die falsche Gewichtsangabe. Denn fehlt eine Kennzeichnung komplett oder ist sie fehlerhaft, wird ein Kennzeichnungsentgelt fällig. Und ist das Gewicht falsch angegeben, wird ein Gewichtskorrekturentgelt angerechnet.
Laut DHL ist diese Aufwandsentschädigung jedoch noch überschaubar. Mit 49 Cent muss bei einer falschen Kennzeichnung gerechnet werden, während eine falsche Gewichtsangabe 99 Cent pro Sendung kostet.