Müsli-Rückruf: Beliebtes Produkt enthält Pflanzenschutzmittel - Übelkeit und Kopfschmerzen drohen
Autor: Redaktion
Franken, Samstag, 21. November 2020
Ein Bio-Lebensmittelhersteller ruft Amaranth-Müsli zurück, weil es Rückstände von einer gefährlichen Chemikalie enthält. Bei Verzehr können Verbraucher Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit bekommen.
- Amaranth-Müsli zurückgerufen
- Produkt enthält Ethylenoxid, ein giftiges Pflanzenschutzmittel
- Bei Verzehr können Verbraucher Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit bekommen und in manchen Fällen bewusstlos werden
Der Bio-Lebensmittelhersteller Allos Hof-Manufaktur ruft vier Amaranth-Müslisorten zurück. In dem Sesam, das im Müsli enthalten ist, sind Rückstände von Ethylenoxid nachgewiesen worden. Ethylenoxid ist ein farbloses, hochentzündliches Gas mit süßlichem Geruch. Es tötet Bakterien, Schimmel und Pilze ab, weshalb es in der Landwirtschaft als Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommt. Auch kommt die Chemikalie als eine Art Desinfektionsmittel vor - beispielsweise beim Transport von Gesundheitsprodukten. und wasserempfindlichen Materialien.
Müsli enthält Rückstände von giftigem Gas
Ethylenoxid gilt prinzipiell als giftig und verursacht laut dem Institut für Arbeitsschutz Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und sogar Bewusstlosigkeit. Die Symptome treten vor allem dann auf, wenn man direkt mit dem Gas in Kontakt kommt.
Von dem Rückruf betroffen sind die folgenden Produkte:
- Allos Amaranth Basis Müsli, 1,5 Kilogramm, Mindesthaltbarkeitsdatum: 02.10.2021, Los-Kennzeichnung: 20211002
- Allos Amaranth Früchte Müsli, 1,5 Kilogramm, Mindesthaltbarkeitsdatum: 09.01.2021, Los-Kennzeichnung: 2021009
- Allos Amaranth Schoko Müsli, 1,5 Kilogramm, Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.10.2021, Los-Kennzeichnung: 202110001
- Allos Amaranth Nuss Müsli, 375g, Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.09.2021; Los-Kennzeichnung: 20210923
Vom Verzehr wird dringend abgeraten
Vom Verzehr der betroffenen Produkte wird daher abgeraten. Kunden, die die entsprechenden Produkte gekauft haben, können diese in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.