Metro und Selgros: Darum kann nicht jeder dort einkaufen
Autor: Daniel Krüger
Deutschland, Donnerstag, 30. April 2026
Metro und Selgros sind in vielen deutschen Städten zu finden und locken mit teils besonders günstigen Lebensmitteln. Warum dürfen Privatkunden dort nicht kaufen?
Paletten voller Getränke zum Sonderpreis, XXL-Packungen, verlockende Angebote auf Lebensmittel und Haushaltswaren - wer die Prospekte von Metro oder Selgros durchblättert, fragt sich schnell: Warum darf ich dort nicht einkaufen? Gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise bleiben ganze Produktgruppen oft im Regal liegen.
In Internetforen taucht diese Frage regelmäßig auf. Viele Privatpersonen ärgern sich, dass ihnen der Zutritt zu den Großhandelsmärkten verwehrt bleibt, während Gewerbetreibende von günstigen Konditionen profitieren. Doch die Beschränkung hat einen einfachen Hintergrund.
Großhandelsmärkte in Deutschland: Gesetze beschränken Kundenzugang
Metro weist auf seiner Website ausdrücklich darauf hin: "Bei Metro Deutschland handelt es sich um einen Großhandel für den gewerblichen Bedarf. Hier haben wir gesetzliche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten." Das Unternehmen bittet um Verständnis, "dass Gewerbetreibende in unseren Märkten einkaufen dürfen". Die Rechtsanwaltskanzlei MTR Legal erläutert die Hintergründe. Der Großhandel "richtet sich nicht direkt an Endverbraucher, sondern fungiert als Bindeglied zwischen Herstellern und dem nachgelagerten Handel oder verarbeitenden Betrieben". Im Unterschied zum Einzelhandel gebe es "im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen abweichende Regelungen gegenüber dem Verbraucherschutzrecht".
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So sind bei Metro Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige, Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer sowie Großverbraucher. Ebenfalls sind Kindergärten, Schulen, eingetragene Vereine und Institutionen zum Einkauf im Markt berechtigt. Privatkunden können zumindest im Onlineshop bestellen, nicht jedoch in den Filialen einkaufen. Auch bei Selgros braucht es für eine Kundenkarte einen Gewerbeschein, eine Handwerkskarte oder Ähnliches. Ein kleines Schlupfloch: Beide Ketten ermöglichen die Ausstellung von Einkaufsvollmachten.
Die Einstufung als Großhandel bringt praktische Vorteile mit sich. Während etwa bayerische Einzelhändler um 20 Uhr schließen müssen, haben etwa die beiden Metro-Filialen in Nürnberg bis 22 Uhr geöffnet. Denn das strenge Ladenschlussgesetz gilt nur für den Einzelhandel. Und selbst gegen kleine Lockerungen gibt es in Bayern eine Klage. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bestünden zudem "abweichende Regelungen gegenüber dem Verbraucherschutzrecht", erläutert die Anwaltskanzlei. Fristen zur Mängelrüge könnten etwa kürzer ausfallen - zudem bestehe eine "erhöhte Pflicht zur unverzüglichen Prüfung gelieferter Ware durch den Käufer", heißt es.