Druckartikel: Maximale Abgabemenge: Kaufland überrascht mit neuen Abgabemengen

Maximale Abgabemenge: Kaufland überrascht mit neuen Abgabemengen


Autor: Andrea Blatzky

Deutschland, Mittwoch, 27. November 2024

Supermärkte wie Kaufland beschränken die Menge einiger Produkte und sorgen damit für Diskussionen. Die rechtlichen Hintergründe sind überraschend vielfältig.
Nach Herzenslust einkaufen - dieses Vorhaben ist nicht überall uneingeschränkt möglich.


Seit einiger Zeit stehen die Kundinnen und Kunden der Supermarktkette Kaufland staunend vor den Regalen, denn mit einem fast unscheinbaren Schild wird bei manchen Produkten auf eine befremdlich wirkende Regelung hingewiesen.

Warum begrenzt Kaufland die Abgabemenge?

In den sozialen Medien kursieren Fotos mit dem Hinweis auf eine Höchstabgabemenge in Kaufland-Filialen. Für Verwirrung sorgt hierbei eine ungewöhnliche Ergänzung. Beispielsweise wird bei Gummibären eine Höchstmenge von 200 Stück erlaubt. Handelt es sich hierbei etwa um einen Druckfehler? Keineswegs – Kaufland reagierte bereits mit einer Stellungnahme zu diesem Bild. Hiermit wolle man bei Sonderangeboten einer möglichst hohen Kundenzahl ermöglichen, den Artikel zu kaufen. Großfamilien sollen gleichzeitig nicht benachteiligt werden und sich mit einer ausreichenden Menge eindecken können. 

Denn beim Bedarf gibt es gravierende Unterschiede, schließlich benötigt eine Familie mit vier oder sechs Personen einen wesentlich größeren Vorrat als ein Paar oder ein Singlehaushalt. Trotzdem kannst du in der Regel keine Abweichung von der angegebenen Höchstmenge erwarten. Angehörige von Wohngemeinschaften oder Großfamilien müssen unter Umständen mehrmals einkaufen, wenn sie ein größeres Kontingent benötigen.

Bekanntlich sind preisgünstige Aktionsartikel aber oft innerhalb kurzer Zeit ausverkauft. Deshalb kann es sich lohnen, beim Personal nachzufragen, ob eine Ausnahme möglich ist. Aus Gründen der Gewinnmaximierung und um die Kunden nicht zu verprellen, werden Supermärkte bei verfügbaren Produkten höchstwahrscheinlich davon absehen, die Regelung allzu streng zu handhaben. Ansonsten bleibt den Kunden nichts anderes übrig, als die Regulierung zu akzeptieren. Um die Bezeichnung "haushaltsüblich" zu umgehen, greifen die Händler zu einem Trick und verwenden immer häufiger das Wort "handelsüblich", in dem der Begriff "Haushalt" nicht erwähnt wird. 

Dürfen Supermärkte die Anzahl überhaupt begrenzen? 

Supermärkte und Discounter können frei entscheiden, ob und in welcher Höhe sie eine Höchstabgabemenge einführen. In erster Linie sind die Produktgruppe sowie weitere Faktoren, wie sie beispielsweise während der Corona-Pandemie galten, maßgeblich. Ein Markt kann festlegen, dass 10 Päckchen Butter haushaltsüblich sind, während es bei Toilettenpapier eine geringere Anzahl ist. Tatsächlich sind diese Vorgaben juristisch zulässig, da es in Deutschland keinen Kontrahierungszwang gibt, der die Märkte verpflichtet, Waren zu verkaufen. 

Beim Begriff "haushaltsüblich" wurde bis heute keine gesetzliche Vorgabe getroffen, allerdings halten sich Verbraucherschützer daran fest. Die haushaltsübliche Menge sollte laut den Verbraucherschützern in der Regel für einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen ausreichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn explizit keine Höchstmenge angegeben ist. Zusätzlich klären die Verbraucherschützer über einige Mythen beim Einkaufen auf. Denn der Besuch im Supermarkt ist für beide Seiten mit Rechten und Pflichten verbunden. Diese umfassen die Preisgestaltung, das geltende Reklamationsrecht sowie die Vorgehensweise bei verdorbenen Lebensmitteln. 

Wie in vielen Fällen gibt es bei der Höchstabgabemenge eine Ausnahme: Laut dem Landgericht Hamburg, das am 29.09.2011 (Az.: 327 O 272/11, F 5 0330/11) im Fall gegen einen Elektronik-Discounter entschied, muss in Werbeangeboten neben dem Hinweis "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" eine konkrete Stückzahl angegeben werden. Denn die Märkte und Discounter verteilen regelmäßig aufwendig gestaltete Werbeblätter, um Kunden mit Schnäppchen anzulocken. Neben den Preisen sind die Einzelheiten zu den Sonderangeboten häufig kleingedruckt in den Prospekten zu finden. Wird erst an der Kasse eine konkrete Höchstmenge genannt, kann die nachträglich geäußerte Begrenzung ungültig sein.