Viele Kunden wollen Lebensmittel aus verschiedenen Gründen bei Rewe. Aldi, Edeka & Co. zurückgeben. Doch meistens haben sie darauf gar keinen Anspruch.
Die meisten Verbraucher gehen davon aus, dass sie Lebensmittel im Supermarkt problemlos zurückgeben können. Doch die rechtliche Lage ist eine andere: Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht für Lebensmittel – anders als beim Online-Kauf.
Dennoch zeigen sich viele Geschäfte kulant. Was Kunden wissen sollten und wann sie tatsächlich Anspruch auf Umtausch oder Erstattung haben.
Fisch, TK-Ware & Co.: Diese Lebensmittel werden im Supermarkt nicht zurückgenommen
"Im Supermarkt gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht für Lebensmittel. Viele Geschäfte sind jedoch kulant und nehmen bestimmte Produkte freiwillig zurück", erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg. Der Eindruck, dass es ein allgemeines Rückgaberecht gibt, entstehe oft durch diese freiwillige Praxis. Supermärkte können aus Kulanz Waren zurücknehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Allerdings gibt es klare Grenzen für diese Kulanzregelungen. "Keine Kulanz gibt es in der Regel bei Tiefkühllebensmitteln, gekühlten wie auch frischen Lebensmitteln", so die Experten der Verbraucherzentrale. Auch bei den maximalen Abgabemengen von Supermarkt-Produkten unterliegen viele Kunden einem Missverständnis.
Besonders bei Produkten, die aus hygienischen Gründen problematisch sind, lehnen Händler eine Rücknahme in der Regel ab. Zu den Waren, die Supermärkte üblicherweise nicht zurücknehmen, gehören frische und leicht verderbliche Lebensmittel. Dazu zählen frisches Fleisch und Wurst, frischer Fisch und Meeresfrüchte, Milchprodukte wie Joghurt, Quark und Frischmilch sowie frisches Obst und Gemüse. Auch Backwaren fallen in diese Kategorie.
Geöffnete oder angebrochene Produkte können aus hygienischen Gründen ebenfalls nicht zurückgenommen werden. Gleiches gilt für Tiefkühlware, wenn die Kühlkette unterbrochen wurde – hier besteht das Risiko, dass die Qualität und Sicherheit des Produkts nicht mehr gewährleistet ist. Anders sieht es aus, wenn die Ware mangelhaft ist. Bei verdorbenen, verschimmelten oder abgelaufenen Lebensmitteln greifen Gewährleistungsansprüche. Kunden haben in diesem Fall das Recht auf einwandfreie Ware und können Umtausch oder Erstattung verlangen.
Gewährleistungsansprüche im Supermarkt: Welche Rechte haben Kunden?
"Mangelhafte Lebensmittel sollten Sie direkt im Geschäft reklamieren. In diesem Fall muss der Händler das beanstandete Produkt durch ein einwandfreies ersetzen oder – falls dies nicht möglich ist – Ihnen das Geld erstatten", erklärt die Verbraucherzentrale. In Ausnahmefällen könnten Kunden über eine Preisminderung sprechen. Bei Rückrufen ist die Sache hingegen klar - denn hier geht es um ein ernstes Gesundheitsrisiko.
Rieche der Fisch unangenehm "fischig", oder schmecke die Milch nach Chemie, müsse man das nicht hinnehmen. "Fällt der Mangel erst zu Hause auf, ist der Kassenbon ein wichtiges Beweismittel. Nimmt der Händler die Beanstandungen nicht ernst oder stellt sie dauerhaft nicht ab, bleibt noch der Weg über die zuständige Behörde", so die Verbraucherzentrale Hamburg.