Euro-Gedenkmünzen: 200-Euro-Grenze pro Einzelzahlung
Eine Besonderheit im Münzgesetz betrifft sogenannte Gedenkmünzen. Dazu gehören unter anderem Sonderprägungen, zum Beispiel Goldmünzen mit einem Wert von 100 Euro. Laut Gesetz ist „niemand verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“ Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Gedenkmünzen in einer einzelnen Zahlung.
Wer größere Bargeldbestände zu Hause aufbewahrt, fragt sich möglicherweise auch, ob Bargeld zu Hause unbegrenzt gelagert werden darf.
Bargeldzahlungen mit Banknoten: Keine allgemeine Obergrenze in Deutschland
Für Banknoten gibt es in Deutschland laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bisher keine allgemeine Obergrenze für Bargeldzahlungen. Die Münzgrenzen gelten nicht automatisch für Scheine: Die im Münzgesetz genannten Schwellenwerte beziehen sich ausdrücklich auf Münzen.
Bei sehr hohen Beträgen ist wegen der geltenden EU-Geldwäsche-Regeln dennoch Vorsicht geboten. „Danach wird bei einem Güterhändler eine Pflicht zum Risikomanagement ausgelöst, wenn Bargeldzahlungen ab einer bestimmten Höchstgrenze getätigt werden“, heißt es beim Wissenschaftlichen Dienst. Die IHK nennt dafür eine Mindestgrenze von 10.000 Euro.
Ein weiterführender Beitrag beleuchtet, warum Bargeld an Selbstbedienungskassen oft nicht angenommen wird und wie sich die Bargeldakzeptanz im Handel entwickelt. Er fasst zusammen, welche Forderungen Verbraucherzentralen zur Bargeldannahme an Selbstbedienungskassen und im Handel erheben.
EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ab Juli 2027
Für Barzahlungen bei gewerblichen Geschäften kommt eine zusätzliche EU-Regel hinzu: Ab dem 10. Juli 2027 soll eine Obergrenze von 10.000 Euro gelten. Barzahlungen, die diesen Betrag überschreiten, sind dann nach der EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 nicht mehr zulässig. Die Mitgliedstaaten können auch eine niedrigere Grenze festlegen.
Die künftige Obergrenze ist von der 50-Münzen-Regel zu unterscheiden: Sie betrifft den Gesamtbetrag einer geschäftlichen Barzahlung und nicht die Zahl der Münzen. Private Zahlungen zwischen zwei Personen, die nicht gewerblich handeln, sind davon ausgenommen. Bis zum Start der neuen Regel gilt in Deutschland weiterhin keine allgemeine Obergrenze für Zahlungen mit Banknoten.
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Finde die Leute nervig, die meinen sie tun noch was gutes, wenn sie mit Kleingeld bezahlen. Dann wird mit bei 41,89 mit 52,90 Euro bezahlt, um etwas Kleingeld los zu werden. Besonders die älteren Semester. Und dann steht man bald bei den Gefriertruhen wenn man gleich so eine ganze Welle erwischt.