Münzen an der Kasse: Diese Grenze gilt beim Bezahlen im Supermarkt

2 Min

Viele fragen sich, ob sie ihren Einkauf im Supermarkt komplett mit Münzen bezahlen dürfen. Gesetze setzen klare Grenzen, wie viele Münzen Händler annehmen müssen.

Wer an einer langen Schlange an der Supermarktkasse wartet, fragt sich mitunter, ob sich der gesamte Einkauf mit Münzen bezahlen lässt. Die Antwort lautet: nicht mit unbegrenzt vielen Münzen. Bei einer einzelnen Zahlung muss niemand mehr als 50 Münzen annehmen. Für deutsche Euro-Gedenkmünzen gilt zusätzlich eine eigene Wertgrenze.

Münzen im Supermarkt: Gesetzliche Annahmegrenze von 50 Stück

Bargeld vermittelt vielen an der Kasse Sicherheit. Sind jedoch besonders viele Münzen im Spiel, müssen Händler wie Edeka, Rewe, Aldi und Co. die Zahlung nicht unbedingt annehmen. Bei einer einzelnen Zahlung ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen zu akzeptieren. Für deutsche Euro-Gedenkmünzen gilt außerdem: Beträge von mehr als 200 Euro müssen Händler bei einer einzelnen Zahlung nicht annehmen.

Die Höchstzahl von 50 Münzen pro Zahlung geht auf Artikel 11 der EU-Verordnung über die Einführung des Euro zurück. Auch § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Münzgesetzes (MünzG) regelt die Annahmepflicht, insbesondere bei Zahlungen mit Euro-Münzen und deutschen Euro-Gedenkmünzen. Dort heißt es: „Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.“ Diese Regel gilt laut Gesetz auch dann, wenn der zu zahlende Betrag weniger als 200 Euro ausmacht.

Wer eine Rechnung über 100 Euro mit 50 Zwei-Euro-Münzen begleichen möchte, erreicht damit genau die gesetzliche Grenze, überschreitet sie aber nicht. Die Ausnahme greift erst bei mehr als 50 Münzen. Supermärkte und Discounter können größere Kleingeldmengen aus Kulanz annehmen; einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Bargeldgrenzen für Münzen und Scheine im Überblick

Eine Abschaffung des Bargelds steht derzeit nicht zur Debatte – mehr zur Debatte um die Abschaffung von Bargeld.

Für Bargeldzahlungen gelten diese wichtigen Grenzen:

  • Euro-Münzen: Bei einer einzelnen Zahlung muss niemand mehr als 50 Münzen annehmen. Das gilt auch dann, wenn der Zahlbetrag unter 200 Euro liegt.
  • Deutsche Euro-Gedenkmünzen: Niemand ist verpflichtet, bei einer einzelnen Zahlung Gedenkmünzen im Gesamtbetrag von mehr als 200 Euro anzunehmen.
  • Banknoten: Für Barzahlungen mit Scheinen gibt es laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages keine allgemeine Obergrenze. Bei hohen Bargeldbeträgen können jedoch Geldwäsche-Regeln greifen; die IHK nennt eine Mindestgrenze von 10.000 Euro.

Euro-Gedenkmünzen: 200-Euro-Grenze pro Einzelzahlung

Eine Besonderheit im Münzgesetz betrifft sogenannte Gedenkmünzen. Dazu gehören unter anderem Sonderprägungen, zum Beispiel Goldmünzen mit einem Wert von 100 Euro. Laut Gesetz ist „niemand verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“ Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Gedenkmünzen in einer einzelnen Zahlung.

Wer größere Bargeldbestände zu Hause aufbewahrt, fragt sich möglicherweise auch, ob Bargeld zu Hause unbegrenzt gelagert werden darf.

Bargeldzahlungen mit Banknoten: Keine allgemeine Obergrenze in Deutschland

Für Banknoten gibt es in Deutschland laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bisher keine allgemeine Obergrenze für Bargeldzahlungen. Die Münzgrenzen gelten nicht automatisch für Scheine: Die im Münzgesetz genannten Schwellenwerte beziehen sich ausdrücklich auf Münzen.

Bei sehr hohen Beträgen ist wegen der geltenden EU-Geldwäsche-Regeln dennoch Vorsicht geboten. „Danach wird bei einem Güterhändler eine Pflicht zum Risikomanagement ausgelöst, wenn Bargeldzahlungen ab einer bestimmten Höchstgrenze getätigt werden“, heißt es beim Wissenschaftlichen Dienst. Die IHK nennt dafür eine Mindestgrenze von 10.000 Euro.

Ein weiterführender Beitrag beleuchtet, warum Bargeld an Selbstbedienungskassen oft nicht angenommen wird und wie sich die Bargeldakzeptanz im Handel entwickelt. Er fasst zusammen, welche Forderungen Verbraucherzentralen zur Bargeldannahme an Selbstbedienungskassen und im Handel erheben.

EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ab Juli 2027

Für Barzahlungen bei gewerblichen Geschäften kommt eine zusätzliche EU-Regel hinzu: Ab dem 10. Juli 2027 soll eine Obergrenze von 10.000 Euro gelten. Barzahlungen, die diesen Betrag überschreiten, sind dann nach der EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 nicht mehr zulässig. Die Mitgliedstaaten können auch eine niedrigere Grenze festlegen.

Die künftige Obergrenze ist von der 50-Münzen-Regel zu unterscheiden: Sie betrifft den Gesamtbetrag einer geschäftlichen Barzahlung und nicht die Zahl der Münzen. Private Zahlungen zwischen zwei Personen, die nicht gewerblich handeln, sind davon ausgenommen. Bis zum Start der neuen Regel gilt in Deutschland weiterhin keine allgemeine Obergrenze für Zahlungen mit Banknoten.

Vorschaubild: © Dante/Adobe Stock/Symbolbild