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Kaufen und Bezahlen: Das sind die größten Irrtümer beim Einkaufen


Autor: Evelyn Isaak

Deutschland, Sonntag, 25. Februar 2024

Wir kaufen und bezahlen beinahe täglich Waren. Dennoch gibt es einige Regeln, die nicht jeder kennt - und sogar Irrtümer vorliegen.
Einkaufen gehört für die meisten von uns zum Alltag dazu. Wir machen uns wohl kaum Gedanken darüber, welche Regelungen es eigentlich gibt, da vieles einfach Gewohnheit geworden ist.


Ob für ein Brot, ein Notizheft oder eine größere Anschaffung: Fast täglich werden wir zu Kunden und Kundinnen. Doch nicht immer sind dir dabei auch alle deine Rechte bekannt. Es kursieren einige Irrtümer rund um das Bezahlen. Was solltest du hierzu wissen?

Verträge und Preise: Häufige Irrtümer beim Kaufen von Waren

Die Verbraucherzentrale hat fünf Irrtümer aufgelistet, über die du nicht stolpern solltest. Der erste Irrtum ist, dass Verträge nur mit Unterschrift gültig sind. Dies stimmt nicht. So handelt es sich beispielsweise auch schon um einen Kaufvertrag, wenn du Brötchen kaufst. Das ist in der Regel beiden Parteien klar. Was allerdings für einige Kunden und Kundinnen überraschend ist: Auch aus einem Telefongespräch mit einem mündlichen Vertragsabschluss kann sich eine bindende Zahlungspflicht ergeben.

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Das Kaufen von Waren oder Dienstleistungen muss nicht mit Unterschrift erfolgen, um gültig zu sein. Eine Unterschriftpflicht gibt es nur für Vereinbarungen, die durch einen Notar beglaubigt werden müssen und rein in Schriftform abgeschlossen werden. Die Unterschrift eines Notars braucht man beispielsweise bei Grundstücksgeschäften und auch bei der Schenkung. Die Schriftform ist zudem gesetzlich vorgesehen bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages oder bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses.

Ob in Prospekten, in Schaufenstern oder auf Webseiten: Überall findest du Preisauszeichnungen. Diese sind für die Händler allerdings nicht bindend. So kann der Verkäufer die Ware beispielsweise für einen anderen Preis als angegeben verkaufen. Entscheidend ist in der Regel der Preis, der an der Kasse hinterlegt ist; also der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Dem Verkäufer ist es allerdings nicht erlaubt, bewusst mit falschen Preisen zu werben. Möchtest du die teurere Ware nicht bezahlen, kannst du sie immer auch ablehnen.

Weitere Irrtümer in Bezug auf Kaufen und Bezahlen

Als Kundin oder Kunde gehst du sicher in der Regel davon aus, dass du die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums umtauschen oder zurückgeben kannst. Immerhin ist diese Praxis sehr weit verbreitet. Allerdings hast du als Kundin oder Kunde kein automatisches Recht auf einen Umtausch oder eine Rückgabe: Dies ist reine Kulanz des Verkäufers. So kann es auch sein, dass ein Geschäft diese Möglichkeit nicht anbietet. Frage am besten vor Kaufabschluss im Laden nach, ob es eine Umtauschmöglichkeit gibt oder nicht.

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung lassen zwar vermuten, dass dasselbe gemeint ist; sie sind jedoch streng voneinander zu unterscheiden. Unter einer Garantie versteht man eine freiwillige Zusage der Hersteller, für die Qualität oder Funktionstüchtigkeit ihrer Produkte geradezustehen. Die Hersteller können für die Garantie einen eigenen Zeitraum angeben und sie auf eine bestimmte Funktion beziehen. Bei einer Gewährleistung hingegen geht es um eine gesetzliche Verantwortung. Die Verkäufer müssen hier in der Regel zwei Jahre nach dem Kauf dafür einstehen, wenn das Produkt nicht einwandfrei war.

Kartenzahlungen sind immer stornierbar – oder? Hier ist zu unterscheiden zwischen einer Bezahlung mit Girocard und Unterschrift und einer Bezahlung per Girocard und PIN. Nur dann, wenn du deine Zahlung mit Unterschrift quittierst, ist die Möglichkeit einer Rückbuchung gegeben. Du kannst den Kaufbetrag innerhalb von acht Wochen ohne Angabe eines Grundes auf dein Geldkonto zurückbuchen lassen. Während du dem Händler bei diesem sogenannten Lastschriftverfahren nur die Erlaubnis erteilst, den Kaufpreis von deinem Konto einzuziehen, geschieht dies bei der Kartenzahlung per PIN direkt. Eine Rückzahlung ist hier also ohne Begründung nicht möglich. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass deine Zahlungspflicht natürlich nicht aufgehoben ist, nur weil du eine Lastschrift zurückbuchen kannst. Zahlst du kontaktlos, sollte der Kassenbon dir Aufschluss darüber geben, ob es sich um eine Lastschriftzahlung handelt. Kreditkartenzahlungen lassen sich in der Regel innerhalb von 120 Tagen zurückbuchen.

Viele Irrtümer rund um Kaufen und Bezahlen

Nicht immer sind allen Kunden und Kundinnen die wichtigen Rechte und Informationen bekannt. Ein verbreiteter Irrtum ist beispielsweise, dass Verträge nur mit Unterschrift gültig sind. Doch schon mündliche Absprachen können bindende Zahlungspflichten mit sich ziehen. Weiter sind Preisauszeichnungen nicht immer bindend, der Preis an der Kasse ist maßgeblich. Ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe hast du nicht automatisch. Zwischen Garantie und Gewährleistung gibt es einen Unterschied, wobei erstes freiwillig und zweiteres die gesetzliche Verantwortung für zwei Jahre nach dem Kauf bedeutet. Rückbuchung bei Kartenzahlungen ist nur mit Unterschrift möglich, nicht bei PIN-Zahlungen. Kreditkartenzahlungen können in der Regel innerhalb von 120 Tagen zurückgebucht werden.

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