Leben Tote auf Facebook weiter? Was mit Daten von Verstorbenen passiert
Autor: Sabine Meuter dpa
, Donnerstag, 09. April 2020
Wer stirbt hinterlässt nicht nur das klassische Erbe und Hausrat. Das gesamte digitale Leben existiert weiter vor sich hin: Mail-Postfach, Bilder, Videos und Chatverläufe auf Facebook, Twitter oder Inhalte in der Cloud: Was soll mit dem digitalen Nachlass im Todesfall geschehen? Wie man die Daten regelt und wie virtuelles Andenken funktionieren kann.
Wer von den Hinterbliebenen bekommt im Todesfall was? Beim Erbe haben viele vorrangig Geld oder Hab und Gut im Blick. Doch an ihren digitalen Nachlass, an ihre Nutzerkonten bei Facebook oder Instagram, an ihre E-Mail-Postfächer oder ihr Guthaben bei Zahlungsdiensten und wer darauf Zugriff haben soll, daran denken die wenigsten. Dabei sollt auch der digitale Nachlass in jedem Fall geklärt werden.
Nachlass im Netz – Vererblich und Verderblich
Was passiert mit all den Bildern, Posts und Nachrichten Verstorbener? Liegen sie einfach in alle Ewigkeit im Netz herum, wo kurz vorher noch lebendiger Austausch stattfand. Ist der Nachlass im Netz überhaupt vererblich? „Grundsätzlich ja“, sagt Rebekka Weiß vom IT-Branchenverband Bitkom und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH; Az.: III ZR 183/17) aus dem Sommer 2018. Der BGH hat damals entschieden, dass die Eltern eines verstorbenen Mädchens als Erben Zugriff auf deren Facebook-Konto bekommen sollen.
Die Richter stellten grundsätzlich klar: Auch digitale Inhalte werden vererbt. Demnach treten Erben in die Nutzungsverträge ein, die Verstorbene zu Lebzeiten etwa mit Musik-Streamingdiensten, E-Book-Anbietern, Cloud-Diensten oder eben mit sozialen Netzwerken geschlossen haben.
Dort führen die Daten allerdings häufig ein unberechenbares Eigenleben. Kaum jemand kontrolliert, was nach dem Tod einer Person mit deren ehemaligen Seiten in Sozialen Netzwerken passiert. Darum bietet etwa das Portal trauer.inFranken.de virtuelle Gedenkseiten an, auf denen Hinterbliebene das digitale Andenken an geliebte Menschen selbst gestalten und im Netz lebendig halten können. Erinnern ist damit jederzeit und für alle Freunde und Hinterbliebenen möglich. Wo auch immer sie sich gerade aufhalten.
Zugangsdaten knacken? Frühzeitig übergeben und sicher aufbewahren
Damit Erben jederzeit auf den digitalen Nachlass zugreifen können, ist es wichtig, dass sie über die jeweiligen Zugangsdaten verfügen. Darum sollte man sich irgendwann einmal die Zeit nehmen, eine Übersicht mit all seinen Accounts samt Benutzernamen und Kennwörtern zu erstellen und diese an einem sicheren Ort zu hinterlegen - und mit „sicher“ ist nicht die Schreibtischschublade gemeint. Weiß schlägt vor: „Man kann die Übersicht etwa auf einem verschlüsselten USB-Stick speichern und in einem Tresor oder Bankschließfach aufbewahren.“
Gedenkseiten anlegen: Gemeinsam gedenken auf trauer.inFranken.deUnd die Zugangsdaten ins Testament schreiben? Das mache wenig Sinn, betont Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht in Bonn. Denn es kann Monate dauern, bis nach dem Tod ein Testament eröffnet wird. Zwischenzeitlich geht womöglich viel wertvolle Zeit verloren, die Erben hätten nutzen können, um auf Wunsch des Verstorbenen hin beispielsweise private Fotos und Videos oder Chatverläufe zu löschen.
Vertrauensperson als Datenverwalter
Konkret empfiehlt sich dieses Vorgehen: Sie setzen eine Vollmacht auf und ermächtigen darin eine Vertrauensperson, nach dem eigenen Tod den digitalen Nachlass zu regeln. Diese Vollmacht sollte neben einem Datum und einer Unterschrift den Zusatz enthalten, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Nur so kann die Vertrauensperson nach dem eigenen Ableben auch wirklich den vollen Zugriff erhalten.