Kaffeemaschine und Co.: Darf der Arbeitgeber Elektrogeräte zum Strom sparen abschalten?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 09. November 2022
Energiesparen ist auch im Büro angesagt. Aber darf der Arbeitgeber deswegen Elektrogeräten wie der Kaffeemaschine den Strom abstellen?
- Bleibt jetzt die Kaffeemaschine kalt?
- Beleuchtung und Elektrogeräte als Sparquelle
- Recyclingpapier bringt am meisten
- Mobile Monoblocks sind Stromfresser
In Deutschland entfielen 2021 laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 71 Prozent des gesamten Stromverbrauchs auf gewerbliche Kunden, also auf Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungsunternehmen. Private Haushalte machen dagegen "nur" 26 Prozent aus. In den Unternehmen liegt also ein großes Einsparpotenzial, das die Chefs zusammen mit ihren Beschäftigten heben können.
Bleibt jetzt die Kaffeemaschine kalt?
Prinzipiell gilt: Eine Kaffeemaschine braucht der Arbeitgeber nicht zur Verfügung zu stellen. Deshalb entscheidet er auch alleine, ob das Gerät nur zeitlich begrenzt oder gar nicht läuft. Viel sparen kann der Betrieb an Kaffeemaschinen allerdings nicht, folgt man den Berechnungen der Computerzeitschrift CHIP: Auf ein Jahr gerechnet, ergibt das Betreiben Kosten von etwa 110 Euro, wenn die Maschine täglich 30 Minuten genutzt wird, bei einem Strompreis von 45 Cent je Kilowattstunde (Stand September 2022). 110 Euro Einsparung, dafür ein schlechteres Betriebsklima - ist es das wert?
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Will der Arbeitgeber dagegen den Fahrstuhl abstellen, ist das nur in wenigen Fällen problemlos möglich. Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen einen barrierefreien Arbeitsplatz benötigen, haben in der Regel einen Anspruch auf die Nutzung des bestehenden Fahrstuhls. Liegt das Büro in einem höheren Stock, wird der Arbeitgeber in der Regel weiterhin dafür sorgen müssen, dass Beschäftigte den Fahrstuhl nutzen können.
Bringen Beschäftigte wegen der in diesem Winter auf 19 Grad abgesenkten Raumtemperatur im Büro eigene Heizlüfter mit, kann der Arbeitgeber deren Gebrauch untersagen. Je nach Art des Unternehmens lässt sich an verschiedenen Stellen unterschiedlich viel Energie sparen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat die diversen Einsparmöglichkeiten genauer betrachtet und Durchschnittswerte ermittelt. Die Einsparpotenziale sind beträchtlich:
- Beleuchtung: 70 Prozent
- Wärmeversorgung: 30 Prozent
- Kälte und Kühlung: 30 Prozent
- Druckluft statt Elektropneumatik: 50 Prozent
- Pumpensysteme und Motoren: 30 Prozent
- Lüftungsanlage: 25 Prozent
Beleuchtung und Elektrogeräte als Sparquelle
Systematisch haben die Energieunternehmen EnBW Energie Baden-Württemberg AG und eon, darüber nachgedacht, wie im Büro Strom zu sparen ist. Im Mittelpunkt stehen fünf Aspekte: Beleuchtung, Elektrogeräte, Drucken, Klimaanlage/Heizung und die Büroküche.