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Ware bestellt, Händler pleite, Geld futsch? Diese Rechte habe ich bei Händler-Insolvenz


Autor: Strahinja Bućan

Deutschland, Freitag, 27. Sept. 2024

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist zuletzt gestiegen. Was mache ich aber, wenn ich bei einem insolventen Unternehmen eine Bestellung offen habe? Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.
Wenn der Händler kurz nach der Bestellung von Ware pleite geht, drohen Verbrauchern einige Fallstricke.


Viele große Unternehmen haben in diesem Jahr Insolvenz angemeldet – darunter Reiseveranstalter, Modekonzerne, Möbelhäuser und Solaranbieter. Für Verbraucher kann das erhebliche Nachteile mit sich bringen, insbesondere wenn bereits bezahlte Dienstleistungen oder Waren nicht mehr geliefert werden oder wenn sie ihre Gewährleistungsansprüche durchsetzen möchten. Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf, welche Rechte man in so einem Fall hat.

"Meldet eine Firma Insolvenz an, wird die Kundschaft zum Gläubiger", erläutert Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. "Betroffene können ihre Forderungen zwar in die Insolvenztabelle eintragen, aber oft gehen sie leer aus oder müssen sich mit geringen Auszahlungen zufrieden geben." Verbraucher sollten deshalb auf drei Punkte achten, sollten sie in eine solche Lage geraten: 

1. Ware bezahlt, aber nicht geliefert

Wenn ein Produkt vor der Insolvenz eines Unternehmens bezahlt oder angezahlt wurde, können Verbraucher den Insolvenzverwalter auffordern, den Vertrag zu erfüllen. Es liegt dann in seinem Ermessen, ob er das Geschäft noch abwickelt. Lehnt er ab, können Betroffene ihre Forderung in die Insolvenztabelle eintragen.

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Die Realität zeigt leider, dass dabei häufig nur ein sehr geringer Betrag zurückgezahlt wird. Bei Einkäufen während eines laufenden Insolvenzverfahrens sollte niemals per Vorkasse, sondern immer auf Rechnung bezahlt werden. Gelieferte Ware muss natürlich immer bezahlt werden, selbst wenn das Unternehmen insolvent ist. Dies gilt auch für fortlaufende Ratenzahlungen, wobei hier mit dem Insolvenzverwalter geklärt werden sollte, auf welches Konto gezahlt werden soll.

2. Mangelhafte Ware erhalten

Wie steht es um Ansprüche, wenn Verbraucher mangelhafte Ware erhalten und der Händler Insolvenz angemeldet hat? Grundsätzlich ist der Händler innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, er muss die Ware kostenlos reparieren oder austauschen.

Wurde das Unternehmen insolvent, müssen Betroffene ihre Ansprüche auf Reparatur oder Austausch gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Auch hier entscheidet der Insolvenzverwalter, ob die Ansprüche erfüllt werden oder nicht. Bei einer Ablehnung bleibt Verbrauchern nichts anderes übrig, als die Forderung als Schadenersatzanspruch, zum Beispiel für eine alternativ durchgeführte Reparatur, zur Insolvenztabelle anzumelden.

Falls die Ware noch nicht vollständig bezahlt wurde, kann es sinnvoll sein, die Reparaturkosten mit den ausstehenden Zahlungen zu verrechnen. Jedoch sollte auch dies mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt werden. Bis zu einer Einigung können ausstehende Raten in Höhe der Reparaturkosten zurückbehalten werden.

3. Gutscheine einlösen

Besitzer von Gutscheinen insolventer Unternehmen können versuchen, diese in einer nahegelegenen Filiale einzulösen. Ist dies nicht mehr möglich, bleibt als letztes Mittel die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt maßgeblich von der Höhe des Gutscheinbetrags ab.

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